Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/293

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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eingepfarrt. Die alte Eikumer Kirche auf Sylt mußte abgebrochen werden, und statt derselben ward 1637 die zu Westerland erbaut. Von der Kirche zu Enstedt in der Lundtoft-Harde wird 1608 berichtet, „daß die von Sehegaarde nach dem jus patronatus dieser Kirchen sehr stehen“; doch blieb sie bei der Tonderschen Propstei.

6. Die Propstei Apenrade bestand unverändert fort.

7. Fehmern bestand, wie oben bemerkt, für sich unter einem Kirchen-Inspector. Das Amt desselben ist immer von den Hauptpastoren zu Burg bekleidet worden.

8. Zu der für Norder-Dithmarschen bestehenden Propstei kamen durch die Landestheilung 1581 aus dem Herzog Johann gehörig gewesenen Mitteltheile die Kirchen Wesselburen, Heide und Weddingstedt hinzu.

Im Uebrigen wurden die Herzoglichen Kirchen in Holstein 1587 unter drei Propsteien vertheilt: Kiel, Oldenburg und Reinbek.

9. Zu Kiel wurde erster Propst der dortige Pastor Detherus Mauritii 1587, und er lebte bis 1611. Vermuthlich sind ihm untergeordnet gewesen die Kirchen zu Schönkirchen, Neumünster und die aus Herzog Johanns Erbschaft erlangten Kirchen des Amtes Bordesholm, Flintbek und Brügge. Mehr Herzogliche Kirchen waren in jener Gegend nicht.

10. Zu Oldenburg ward der Pastor Johannes Schaffenicht 1587 Propst, der schon früher als Hofprediger zu Gottorf Propsteigeschäfte verwaltet hatte. Daß sein Nachfolger Nicolaus Albinus, der 1603 antrat, auch Propst gewesen sei, findet sich nicht bezeugt. Die Propstei kann sich nur über Oldenburg, Grube, Grömitz und Neustadt erstreckt haben. Neustadt erhielt 1603 ein eigenes Stadtconsistorium.

11. Wer zu Reinbek Propst geworden, findet sich nicht angezeichnet. Diese Propstei wird, wenn sie wirklich zu Stande gekommen, die Stormarnschen Kirchen befaßt haben in den Aemtern Reinbek, Trittau, Tremsbüttel und Steinhorst.

Jedenfalls scheinen diese drei zuletzt genannten Propsteien nicht von langem Bestande gewesen zu sein. Um 1643 findet sich Paul Sperling als praepositus Holsatiae genannt. Ihm wurden 1640 auch die Kirchen zu Barmstedt und Elmshorn in dem, dem Herzoge zugefallenen vormals Schauenburgischen Landestheile untergeben. Als dieser District, das Amt Barmstedt, 1649 an Christian