Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/075

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Jacob Fabricius wurde am 5. November 1635 ein Examen gehalten. Es waren auch 1635 ein Conrector und ein Cantor angestellt, wozu noch 1639 ein Subrector kam. Die Lehrer wechselten aber immer schnell, und dies konnte für die Schule nicht gedeihlich sein. Nur der Rector P. Sperling blieb, bis 1665 das Gymnasium ganz einging und die Universität zu Kiel mit den Einkünften desselben entstand. Dieser Rector war aber ein unvernünftig strenger Mann.

In die inneren Verhältnisse der Anstalt gewinnt man einen klaren Einblick durch Dasjenige, was Samuel Rachel in seiner Autobiographie[1] darüber erzählt, der fünf Jahre, von 1638 bis 1643, und nachher wieder noch zwei Jahre hier Schüler war. Er äußert darüber in seiner Lebensbeschreibung, wie höchst ungern er, durch die Vermögensverhältnisse gezwungen, in die wiederhergestellte Bordesholmer Schule zurückgekehrt sei. Er habe so viel Leiden und Kummer sieben Jahre hindurch in dieser Zwangsanstalt ausgestanden, daß er es mit Worten nicht auszudrücken vermöge und schon die Erinnerung daran ihn mit wahrem Schauder erfülle. Er räumt ein, daß freilich eine gewisse Strenge nöthig gewesen wäre, um die Zöglinge in Ordnung zu halten, jedoch keineswegs eine solche übermäßige, wie Sperling sie ausübte, welcher beständig nicht nur mit harten Scheltworten, sondern mit Schlägen bei der Hand war. Es wurde von dem gestrengen Rector manchmal selbst kein Unterschied gemacht zwischen Schuldigen und Unschuldigen, ja, entsetzlich gewüthet, so bald er durch Streit oder Wein erhitzt war, obgleich die Gesetze den Lehrern überhaupt nur eine mäßige Züchtigung gestatteten, und sie wegen übertriebener Härte belangt werden konnten. Sperling war ein so ungemeiner Freund der Musik, daß er daran nicht satt werden konnte. Wehe dem, der bei dem Singen auch nur einen falschen Ton angab. Da gab es Schläge in der Kirche und Entziehung des Mittagsessens sogar auf drei Tage. Dies erfuhr einmal der Schüler Rachel, als er das Kyrie anstimmen sollte, die Orgel aber einen anderen Ton als Sperling angab und er, ängstlich gemacht, nicht in dem rechten Ton angestimmt hatte. Da wurde er sofort mit Schlägen gemißhandelt, aus der Kirche hinausgeworfen und zur Strafe auf drei Tage vom Mittagsessen ausgeschlossen, wobei jedoch seine Mitschüler, eingedenk des gemeinschaftlichen Looses,


  1. Archiv für S. H. Staats- und Kirchengesch. I, S. 335 ff.