Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/325

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Allein derselbe ward, wie man erzählt, durch die Abgeschmacktheiten seiner Vorträge sehr bald zum Gespötte der Seminaristen und Studenten. Ein von dem Pastor Funk in Altona an den damaligen Curator der Universität, den Grafen von Reventlow auf Emkendorf, gerichtetes Schreiben, brachte diesen unfähigen Seminardirector in der öffentlichen Meinung so herunter, daß er schon vor Ablauf des ersten Amtsjahres seine Entlassung erhielt. Auch unter seinem Nachfolger wollte das Seminar nicht mehr gedeihen, und es trat Disharmonie ein zwischen dem Director und dem Katecheten. Im Jahre 1823 sollte die Anstalt reorganisirt werden, ihre Wirksamkeit wurde deshalb sistirt und ist nicht wieder ins Leben gerufen worden.

Zum Glück für das Schulwesen des Landes bestand schon längst das Seminar zu Tondern. Dasselbe war in seinen Anfängen eine Privatstiftung des sehr gelehrten Propsten Balthasar Petersen daselbst. In der Fundationsacte[1] äußert er sich über die Stiftung folgendermaßen: „Es ist nicht unbekannt, daß hin und her ein wahrer Mangel an guten Schulhaltern sei, und man sich wohl befahren mag, daß dieser von Zeit zu Zeit größer werde. Viele Privatfamilien, welche solcher bedürfen, und dergleichen gern bei dem Anfang ihrer Jugend hätten, können solche nicht mehr erlangen, wenn auch das Salarium, welches vormals vor einem Studenten genug war, geboten wird, wie denn auch ganze Gemeinden und Dörfer darauf klagen. Ich habe mich daher bei dieser nothwendigen Angelegenheit mit Gott entschlossen, wo möglich, und mir Gott darin beitreten würde, durch nachfolgende Fundation und Donation diesem Mangel einigermaßen abzuhelfen.“ Die Fundation ist unterzeichnet 1786, das Institut selbst wurde eröffnet am 1. Mai 1787. Zum Unterhalt der Anstalt vermachte der Stifter sein bei Tondern belegenes Landgut Görrismark und ein Capital von 18,000 Reichsthalern. Nach dem Inhalte der Stiftungsacte sollten vorerst achtzehn junge Leute angenommen werden, von denen jeder 40 Thaler jährlich erhielte. Dabei sollten bevorzugt werden die Kinder der Küster im Amte Tondern, sodann die aus den dänischen Districten des Landes, besonders aus dem Amte Apenrade, Hadersleben und


  1. Diese Acte mit der Königl. Confirmation findet sich in der chronologischen Samml. d. Verordn. v. 1786. S. 176–190.