StAnz 1970

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Standesamtsbezirke

Auflösung des Standesamtsbezirks Wasenberg und Zusammenschluß mit dem Standesamtsbezirk Treysa

Gemäß § 52 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes i. d. F. vom 8. 8. 1957 (BGBl. I S. 1125) wird hiermit der Standesamtsbezirk Wasenberg mit Wirkung vom 1. Januar 1970 aufgelöst und mit dem Standesamtsbezirk Treysa, Bez. Kassel, zusammengeschlossen. Die Führung des Standesamts obliegt der Stadt Treysa als Sitzgemeinde des Standesamtsbezirks. Angeschlossen sind die Gemeinden Ascherode, Dittershausen, Florshain, Frankenhain, Mengsberg, Rommershausen, Wasenberg und Wiera.
Kassel, 28.11.1969
Der Regierungspräsident
I/1 a Az.: 25 h 04/03
StAnz. 1/1970 S. 25

Auflösung des Standesamtsbezirks Nieste uncl Zusammenschluß mit dem Standesamtsbezirk Oberkaufungen

Gemäß § 52 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes i. d. F. vom 8. 8. 1957 (BGBl. I S. 1125) wird hiermit der Standesamtsbezirk Nieste Landkreis Kassel, mit Wirkung vom 1. Januar 1970 aufgelöst und mit dem Standesamtsbezirk Oberkaufungen, Landkreis Kassel, zu einem gemeinsamen Standesamtsbezirk Oberkaufungen zusammengelegt. Die Führung des Standesamts obliegt der Gemeinde Oberkaufungen als Sitzgemeinde des Standesamtsbezirks. Angeschlossen ist lediglich die Gemeinde Nieste.
Kassel, 27.11.1969
Der Regierungspräsident
I/1 a Az.: 25 h 04/03
StAnz. 1/1970 S. 25

Auflösung des Standesamtsbezirks Frankenberg-Land und Zusammenlegung mit dem Standesamtsbezirk Frankenberg-Stadt zu einem neuen Standesamtsbezirk Frankenberg mit Sitz In Frankenberg

Gemäß § 52 Abs. 2 des Personenstandsgcsetzes i. d. F. vom 8. 8. 1957 (BGBl. I S. 1125) wird hiermit der Standesamtsbezirk Frankenberg-Land mit Sitz in Bottendorf mit Wirkung vom 1. Januar 1970 aufgelöst und mit dem Standesamtsbezirk Frankenberg-Stadt zu einem gemeinsamen Standesamtsbezirk Frankenberg zusammengelegt. Hierzu zählen die Gemeinden Allendorf, Bottendorf, Birkenbringhausen, Ederbringhausen, Dainrode, Dörnholzhausen, Ellershausen, Friedrichshausen, Geismar, Haubern, Louisendorf, Obervorke, Schreufa, Viermünden und Willersdorf. Die Führung des Standesamts obliegt der Stadt Frankenberg (Eder) als Sitzgemeinde.
Kassel, 27. 11. 1969
Der Regierungspräsident
1/1 a Az.: 25 h 04/03 St Anz. 1/1970 S. 26

Auflösung des Standesamtsbezirks Wethen und Zusammenschluß mit dem Standesamtsbezirk Rhoden, Krs. Waldeck

Gern. § 52 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes i. d. F. vom 8. 8. 1957 (BGBl. I S. 1125) habe ich den Standesamtsbezirk Wethen, Krs. Waldeck, mit Wirkung vom 31. Januar 1970 aufgelöst und mit dem Standesamtsbezirk Rhoden zusammengeschlossen. Die Führung des Standesamts obliegt der Gemeinde Rhoden als Sitzgemeinde des Standesamtsbezirks. Angeschlossen sind die Gemeinden Orpethal, Ammenhausen, Dehausen und Wethen.
Kassel, 6. 1. 1970
Der Regierungspräsident
I/1 a Az.: 25 h 04/03
StAnz. 6/1970 S. 282

Auflösung der Standesamtsbezirke Ihringshausen, Simmershausen und Wilhelmshausen und Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirks "Fuldatal"

Die Hessische Landesregierung hat am 16. Dezember 1969 gem. § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 (1) der HGO i. d. F. vom 1. 7. 1960 (GVBl. S. 103) die Gemeinden Ihringshausen, Knickhagen, Simmershausen, Wahnhausen und Wilhelmshausen im Landkreis Kassel mit Wirkung vom 1. Januar 1970 zur Gemeinde „Fuldatal" zusammengeschlossen. Gem. § 52 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes 1. d. F. vom 8. 8. 1957 (BGBl. I S. 1125) werden die Standesamtsbezirke lhringshausen, Simmershausen und Wilhelmshausen mit Ablauf des 31. Dezember 1969 aufgelöst und ab 1. Januar 1970 aus den Gemeinden Fuldatal und Rothwesten der Standesamtsbezirk Fuldatal gebildet. Die Führung des Standesamts obliegt der Gemeinde Fuldatal.
Kassel, 31. 12. 1969
Der Regierungspräsident
I/1 a Az.: 25 h 04/03
StAnz. 6/1970 S. 282

Gemeinschaftlicher Standesamtsbezirk Salmünster, Kreis Schlüchtern

Infolge Eingliederung der Gemeinde Alsberg, Kreis Gelnhausen, in die Stadt Salmünster, Kreis Schlüchtern, ab 1. Januar 1970 setzt sich der gemeinschaftliche Standesamtsbezirk Salmünster ab diesem Zeitpunkt aus der Stadt Salmünster mit den Stadtteilen Alsberg und Hausen und der Gemeinde Ahl mit dem Sitz in Salmünster zusammen. Darmstadt, 26. 1. 1970 Der Regierungspräsident III 6 - 25 h 04/09 (1) - 25 St Anz. 7/1970 S. 348


Auflösung des Standesamtsbezirks Rennertehausen und Zusammenschluß mit dem Standesamtsbezirk Battenberg, Krs. Frankenberg/Eder

Gemäß § 52 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes i. d. F. vom 8. 8. 1957 (BGBl. 1 S. 1125) wird hiermit der Standesamtsbezirk Rennertehausen mit Wirkung vom 31. März 1970 aufgelöst und mit dem Standesamtsbezirk Battenberg/Eder zusammengeschlossen. Die Führung des Standesamts obliegt der Stadt Battenberg als Sitzgemeinde des Standesamtsbezirks. Angeschlossen sind die Gemeinden Allendorf/Eder, Battenfeld, Berghofen, Holzhausen, Laisa und Rennertehausen, Krs. Frankenberg/Eder. Kassel, 6. 2. 1970 Der Regiierungspräsident I/1 a Az.: 25 h 04/'03 StAnz. 14/1970 S. 733


Bildung eines gemeinschaftlichen Standesamtsbezirks der Gemeinden Brachttal und Udenhain mit dem Sitz in Brachtal

Durch den Zusammenschluß der Gemeinden Schlierbach, Neuenschmidten und Hellstein zur Gemeinde Brachttal ab 1. 7. 1970 werden der gemeinsame Standesamtsbezirk Hellstein mit den Gemeinden Hellstein, Neuenschmidten und Udenhain und der Standesamtsbezirk Schlierbach mit Wirkung vom 30. 6. 1970 aufgelöst. Die Gemeinden Brachttal und Udenhaln bilden ab 1. 7. 1970 einen gemeinschaftlichen Standessamtsbezirk mit dem Sitz in Brachttal.
Darmstadt, 30. 6. 1970
Der Reglerungspräsident
III 6 - 25 h 04/09 (1)
StAnz. 29/1970 S. 1460

Auflösung des Standesamtsbezirks Halsdorf, Krs. Marburg/Lahn

Die Hessische Landesregierung hat mit Beschluß vom 10. 6. 1970 den politischen Zusammenschluß der Gemeinden Halsdorf und Wohra mit Wirkung vom 1. Juli 1970 zur Gemeinde "Wohratal" vollzogen. Gem. § 52 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes i. d. F. vom 8. 8. 1957 (BGBl. l S. 1125) wird hiermit der Standesamtsbezirk Halsdorf, Krs. Marburg/L., mit Wirkung vom 1. Juli 1970 aufgelöst. Die Gemeinden Albshausen und Burgholz werden vom gleichen Tage an mit dem Standesamtsbezirk Rauschenberg zusammengeschlossen. Der Ortsteil Halsdorf Ist ab 1. 7. 1970 kraft Gesetzes Teil des Standesamtsbezirks Wohra, der in „Wohratal" umbenannt wird.
Kassel, 26. 6. 1970
Der Regierungspäsident
I/1 a Az.: 25 h 04/03
St Anz. 30/1970 S. 1488

Änderung der Standesamtsbezirke Usseln und Eimelrod, Krs. Waldeck

Durch Beschluß der Hess. Landesregierung vom 10. 6. 1970 wurde die Gemeinde Hemmighausen mit der Gemeinde Usseln zusammengeschlossen. Gemäß § 52 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes i. d. F. vom 8. 8. 1957 (BGBl. I S. 1125) wird hiermit der Ortsteil Usseln-Hemmighausen aus dem Standesamtsbezirk Eimelrod mit Wirkung vom 1. Juli 1970 herausgelöst und mit dem Standesamtsbezirk Usseln zusammengeschlossen. Angeschlossen ist die Gemeinde Rattlar.
Kassel, 3. 7. 1970
Der Regierungspäsident
I/1 a Az.: 25 h 04/03
St Anz. 30/1970 S. 1488

Auflösung der Standesamtsbezirke Eppe, Meineringhausen und Rhena und Zusammenschluß mit dem Standesamtsbezirk Korbach

Durch Beschluß der Hess. Landesregierung vom 10. Juni 1970 wurden die Gemeinden Alleringhausen, Eppe, Goldhausen, Heimscheid, Hillershausen, Langefeld, Meineringhausen, Nieder-Schleidern, Rhena und Strothe ab 1. 7. 1970 in die Stadt Korbach eingegliedert. Damit sind die zusammengesetzten Standesamtsbezirke Eppe (mit den Gemeinden Eppe, Hillershausen und Nieder-Schleidern), Meineringhausen (mit den Gemeinden Meineringhausen und Strothe) und Rhena (Einzelbezirk) kraft Gesetzes aufgelöst und in den Standesamtsbezirk Korbach eingegliedert worden. Gern. § 52 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes i. d. F. vom 8. 8. 1957 (BGBl. I S. 1125) wird hiermit der Standesamtsbezirk Lelbach mit Ablauf des 30. 6. 1970 aufgelöst und ab 1. 7. 1970 mit dem Standesamtsbezirk Korbach zusammengeschlossen. Die Führung des Standesamts obliegt der Stadt Korbach als Sitzgemeinde des Standesamtsbezirks. Angeschlossen ist die Gemeinde Lelbach. Ferner werden die bisherigen Gemeinden Goldhausen aus dem Standesamtsbezirk Nieder-Ense, Helmscheid aus dem Bezirk Berndorf und Alleringhausen aus dem Bezirk Neerdar mit Wirkung vom gleichen Tage, auf Grund der Eingemeindung herausgelöst. Sie sind ab 1. Juli 1970 Teile der Sitzgemeinde Korbach. Kassel, 25. 6. 1970
Der Regierungspäsident
I/1 a Az.: 25 h 04/03
St Anz. 30/1970 S. 1489

Auflösung der Standesamtsbezirke Eppe, Meineringhausen und Rhena und Zusammenschluß mit dem Standesamtsbezirk Korbach – StAnz. 1970 S. 1489 –

Meine Verfügung vom 25. 6. 1970 – I/1 a Az.: 25 h 04/03 - (StAnz. S. 1489) wird dahin berichtigt, daß nicht die Gemeinde Langefeld, sondern u. a. die Gemeinde Lengefeld durch Beschluß der Hessischen Landesregierung vom 10. 6. 1970 ab 1. Juli 1970 in die Stadt Korbach eingegliedert worden ist.
Kassel, 24. 8. 1970
Der Regierungspräsident
I/la - 25 h 04/03
StAnz. 40/1970 S. 1937

Bildung eines gemeinschaftlichen Standesamtsbezirks der Gemeinden Biebergemünd und Höchst und Teilung des neuen Standesamtsbezirks in die Standesamtsbezirke I und II

Durch den Zusammenschluß der Gemeinden Kassel und Wirtheim zur Gemeinde Biebergemünd werden mit Ablauf des 31. 8. 1970 der Standesamtsbezirk Kassel und der gemeinsame Standesamtsbezirk der Gemeinden Wirtheim und Höchst aufgelöst.
Die Gemeinden Biebergemünd und Höchst bilden mit Wirkung vom 1. 9. 1970 einen gemeinschaftlichen Standesamtsbezirk mit Sitz in Biebergemünd. Der gemeinschaftliche Standesamtsbezirk wird, befristet bis zur Neuordnung der Verwaltung, geteilt in die Standesamtsbezirke
Biebergemünd I (Ortsteil Kassel) und
Biebergemünd II (Ortsteil Wirtheim) und Gemeinde Höchst.
Darmstadt, 18. 9. 1970
Der Regierungspräsident
III 6 - 25 h 04/09 (1)
StAnz. 41/1970 S. 1999

Bildung eines gemeinschaftlichen Standesamtsbezirks der Universitätsstadt Gießen und der Gemeinde Annerod, Kreis Gießen, mit dem Sitz in Gießen

Die bisherigen Standesamtsbezirke Gießen und Annerod werden mit Ablauf des 31. Dezember 1970 aufgelöst. Die Stadt Gießen und die Gemeinde Annerod bilden ab 1. Januar 1971 einen gemeinschaftlichen Standesamtsbezirk mit dem Sitz in Gießen. · Darmstadt, 8. 10. 1970
Der Regierungspräsident
III 6 - 25 h 04/09 (29)
StAnz. 43/1970 S. 2072

Auflösung des Standesamtsbezirks Caßdorf und Zusammenschluß mit dem Standesamtsbezirk Homberg, Bezirk KasseI, Landkreis Fritzlar-Homberg

Gem. § 52 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes i. d. F. vom 8. 8. 1957 (BGBl. I S. 1125) wird hiermit der Standesamtsbezirk Caßdorf mit Wirkung vom 1. Oktober 1970 aufgelöst und mit dem Standesamtsbezirk Homberg zusammengeschlossen. Die Führung des Standesamts obliegt der Stadt Homberg als Sitzgemeinde des Standesamtsbezirks. Angeschlossen sind die Gemeinden Caßdorf. Lützelwig, Lembach und Roppershain.
Kassel, 10. 9. 1970
Der Regierungspräsident
I/1 a Az.: 25 h 04/03
StAnz. 44/1970 S. 2118

Aufteilung des Standesamtsbezirks Braach, Auflösung des Bezirks Oberellenbach und Neubildung eines Standesamtsbezirks Baumbach

Gemäß § 52 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes 1. d. F. vom 8. 8. 1957 (BGBl. 1 S. 1125) werden hiermit die Standesamtsbezirke Braach u. Oberellenbach, Kreis Rotenburg a. d. F., mit Wirkung vom 1. Januar 1971 aufgelöst und die Gemeinden Braach und Atzelrode mit dem Standesamtsbezirk Rotenburg a. d. F. zusammengeschlossen. Aus den restlichen Gemeinden Baumbach und Sterkelshausen (seither Standesamt Braach) und dem aufgelösten Standesamtsbezirk Oberellenbach (mit den Gemeinden Oberellenbach, Licherode und Niederellenbach) wird mit Wirkung vom gleichen Tage ein neuer gemeinschaftlicher Standesamtsbezirk Baumbach gebildet.
Kassel, 10. 9. 1970
Der Regierungspräsident
I/1 a Az.: 25 h 04/03
StAnz. 44/1970 S. 2118

Standesamtsbezirk Niedenstein, Landkreis Fritzlar-Homberg

Gem. § 52 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes i. d. F. vom 8. 8. 1957 (BGBl. I S. 1125) habe ich den Stadtteil Niedenstein-Ermetheis aus dem Standesamtsbezirk Metze mit Wirkung vom 1. November 1970 herausgelöst und mit dem Standesamtsbezirk Niedenstein zusammengeschlossen. Angeschlossen ist die Gemeinde Wichdorf.
Kassel, 28. 9. 1970
Der Regierungspräsident
I/1 a Az.: 25 h 04/03
StAnz. 44/1970 S. 2119


Auflösung des Standesamtsbezirks Nieder-Ense und Zusammenschluß mit dem Standesamtsbezirk Korbach, Landkreis Waldeck

Gcm. § 52 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes i. d. F. vom 8. 8. 1957 (BGBl. I S. 1125) wird hiermit der Standesamtsbezirk Nieder-Ense mit Wirkung vom 1. Oktober 1970 aufgelöst und mit dem Standesamtsbezirk Korbach zusammengeschlossen. Die Führung des Standesamtes obliegt der Stadt Korbach als Sitzgemeinde des Standesamtsbezirks. Angeschlossen sind die Gemeinden Lelbach, Nieder-Ense, Nordenbeek und Ober-Ense.
Kassel, 10. 9. 1970
Der Regierungspräsident
I/1 a Az.: 25 h 04/03
StAnz. 44/1970 S. 2119

Zuteilung der Gemeinde Hopfmannsfeld zum gemeinschaftlichen Standesamtsbezirk Lauterbach, bestehend aus der Stadt Lauterbach und den Gemeinden Allmenrod Sickendorf, Heblos, Rimlos, Wernges und Landenhausen, mit dem Sitz in Lauterbach

Der bisherige Standesamtsbezirk Hopfmannsfeld wird mit Ablauf des 31. 12. 1970 aufgelöst und ab 1. 1. 1971 dem gemeinschaftlichen Standesamtsbezirk Lauterbach, bestehend aus der Stadt Lauterbach und den Gemeinden Allmenrod, Sickendorf, Heblos. Rimlos, Wernges und Landenhausen, mit dem Sitz in Lauterbach zugeteilt.
Darmstadt, 22. 10. 1970
Der Regierungspräsident
III 6 - 25 h 04/09
StAnz. 45/1970 S. 2163

Änderung der Standesamtsbezirke Sontra und Breitau

Gem. § 52 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes i. d. F. vom 8. 8. 1957 (BGBl. I S. 1125) wird hiermit die Gemeinde Lindenau aus dem Standesamtsbezirk Breitau mit Wirkung vom 1. Januar 1971 herausgelöst und mit dem Standesamtsbezirk Sontra, Landkreis Rotenburg, zusammengeschlossen.
Kassel, :20. 10. 1970
Der Regierungspräsident
I/1 a - 25 h 04/03
StAnz. 45/1970 S. 2163

Zuteilung der Gemeinden Martinsthal und Rauenthal zum gemeinschaftlichen Standesamtsbezirk Eltville

Die bisherigen Standesamtsbezirke Martinsthal und Rauenthal werden mit Ablauf des 31 Dezember 1970 aufgelöst und ab 1. Januar 1971 dem gemeinschaftlichen Standesamtsbezirk Eltville, bisher bestehend aus der Stadt Eltville und der Gemeinde Hattenhelm, mit dem Sitz In Eltville zugeteilt.
Darmstadt, 30. 10. 1970
Der Regierungspräsident
III 8 - 25 h 04/09 (1) - 24
StAnz. 47/1110 S.2222

Gemeinschaftlicher Standesamtsbezirk Grebenhain

Die bisherigen Standesamtsbezirke Nieder-Moos und OberMoos werden mit Ablauf des 31. 12. 1970 aufgelöst und ab 1. 1. 1971 dem gemeinschaftlichen Standesamtsbezirk Grebenhain, bisher bestehend aus den Gemeinden Grebenhain, Metzlos, Metzlos-Gehaag, Vaitshain und Volkartshain, mit dem Sitz in Grebenhain zugeteilt.
Darmstadt, 23. 11. 1970
Der Regierungspräsident
III 6 - 25 h 04/09 - 14 - 6
StAnz. 49/1970 S. 2317

Auflösung des Standesamtsbezirks Rüsselsheim-Bauschheim

Der nach der Eingemeindung der Gemeinde Bauschheim in die Stadt Rüsselsheim am 1. Mai 1970 fortbestehende Standesamtsbezirk Rüsselsheim-Bauschheim wird mit Wirkung vom 1. Januar 1971 aufgelöst. Er bildet ab diesem Zeitpunkt mit dem Standesamtsbezirk Rüsselsheim einen Standesamtsbezirk.
Darmstadt, 24. 11. 1970
Der Regierungspräsident
III 6 - 25 h 04109 - 12 - 1
StAnz. 50/1970 S. 2352

Bildung eines gemeinschaftlichen Standesamtsbezirks der Gemeinden Biebertal und Frankenbach mit dem Sitz in Biebertal und eines selbständlgen Standesamtsbezirks der Gemeinde Krofdorf-Gleiberg

Durch den Zusammenschluß der Gemeinden Rodheim-Bieber, Fellingshausen, Vetzberg, Krumbach und Königsberg zur Gemeinde Biebertal ab 1. 12. 1970 werden die gemeinschaftlichen Standesamtsbezirke Rodheim-Bieber mit den Gemeinden Rodheim-Bicber und Fellingshausen, Krofdorf-Gleiberg mit den Gemeinden Krofdorf-Gleiberg und Vetzberg, Krumbach mit den Gemeinden Krumbach und Frankenbaeh und der selbständige Standesamtsbezirk Königsberg mit Wirkung vom 30. 11. 1970 aufgelöst. Ab 1. 12. 1970 bildet die Gemeinde Biebertal mit der Gemeinde Frankenbaeh einen gemeinschaftlichen Standesamtsbe:t:irk mit dem Sitz in Biebertal und die Gemeinde Krofdorf-Gleiberg einen selbständigen Standesamtsbezirk.
Darmstadt, 19. 11. 1970
Der Regierungspräsident
III 6 - 25 h 04/09 - 24 - 3
StAnz. 50/1970 S. 2354

Bildung eines gemeinschaftlichen Standesamtsbezirks der Gemeinden Beerfurth, Bockenrod und Gersprenz mit dem Sitz in Beerfurth

Durch den Zusammenschluß der Gemeinden Kirch-Beerfurth und Pfaffen-Beerfurth zur Gemeinde Beerfurth ab 1. 12. 1970 werden der gemeinschaftliche Standesamtsbezirk Kirch-Beerfurth mit den Gemeinden Kirch-Beerfurth, Bockenrod und Gersprenz und der Standesamtsbezirk Pfaffen-Beerfurth mit Wirkung vom 30. 11. 1970 aufgelöst. Die Gemeinden Beerfurth, Bockenrod und Gersprenz bilden ab 1. 12. 1970 einen gemeinschaftlichen Standesamtsbezirk mit dem Sitz in Beerfurth.
Darmstadt, 27. 11 1970
Der Regierungspräsident
III 6 - 25 h 04/09 - 8 - 4
StAnz. 50/1970 S. 2354

Auflösung des Standesamtsbezirks Romsthal und Erweiterung der Standesamtsbezirke Bad Soden und Salmünster

Infolge Eingliederung der Gemeinde Wahlert in die Stadt Bad Soden und der Gemeinden Kerbersdorf und Romsthal in die Stadt Salmünster ab 1. 12. 1970 wird der gemeinschaftliche Standesamtsbezirk Romsthal mit den Gemeinden Romsthal, Eckardroth, Wahlert und Kerbersdorf mit Wirkung vom 30. 11. 1970 aufgelöst. Ab 1. 12. 1970 bildet die Stadt Bad Soden mit dem Stadtteil Wahlert und der Gemeinde Eckardroth einen gemeinschaftlichen Standesamtsbezirk mit dem Sitz in Bad Soden sowie die Stadt Salmünster mit den Stadtteilen Alsberg, Hausen, Romsthal und Kerbersdorf und der Gemeinde Ahl einen gemeinschaftlichen Standesamtsbezirk mit dem Sitz in Salmünster.
Darmstadt, 9. 12. 1970
Der Regierungspräsident
III 6 - 25 h 04/09 - 21 - 1
StAnz. 52/1970 S. 2487


kirchliche Verwaltungen