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Das hochdeutschen "von" entspricht dem niederdeutsche "van" und wurde als Präposition zur Bildung von Herkunftsnamen verwendet, so im spätmittelalterlichen Münsterland: "van Arnhem" (Arnheim), "van Beckem" (Beckum), "van Hulleren" (Hullern), "van Wiedenbrügge" (Wiedenbrück). Es handelte sich dabei um Familiennamen oder Beinamen, welche auf die Herkunft der Familie verwiesen und nie adlig waren.

Im Spätmittelalter war das "van" noch kein "Adelsprädikat" wie z.B. bei den Steckes. Etwa ab dem 16. Jhdt. erhielt die hochdeutsche Präposition "von" im Namen eine Bedeutung als Adelsprädikat. Besonders minderbekannte Adelsfamilien erweiterten ihren Namen entsprechend, obwohl dadurch im eigentlichen Familiennamen eine Herkunft durch die Erweiterung nicht erkennbar war, die erreichte man dann teilweise durch zusätzliche Hinweise bei den Beurkundungen.

Bei Gleichnamigkeit sind bei Beurkundungen durch Adelige dann unterschiedliche Siegel zur Unterscheidung hilfreich.

Das einem Familiennamen vorangestellte oder in ihm enthaltene von (van, de) kann, muss aber nicht anzeigen, dass es sich um einen adligen Familiennamen handelt.

Vergleiche
Handbuch der praktischen Genealogie/295