Amtsblatt für die Provinz Westfalen (Münster)/Datenerfassung/Polen

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Datenerfassungen aus dem Amtsblatt für die Provinz Westfalen (Münster) mit Bezug auf Polen mit den ehemaligen Deutschen Gebieten.
Familienname Vorname Ort Anzeige Text Quelle M/Z Regiment Region
(M=Militär / Z=Zivil)
Amtsberg II. Friedrich Cammero Auszeichnung Eisernes Kreuz 2. Klasse 2. Premier-Lieutnant Friedrich Amtsberg II. aus Cammero in Pommern – regelmäßige Führung der Tirailleurs beim Sturm auf das Dort Planchnua und bewiesene Entschlossenheit. Amtsblatt für die Provinz Westfalen 1816 (Münster) M 5. Westfälisches Landwehr Infanterie Regiment Polen
Zimmermann Gottl. Neuengardt Tod fürs Vaterland Starb fürs Vaterland:

2. Premier-Lieut. Gottl. Zimmermann aus Nauengardt in Pommern

Amtsblatt für die Provinz Westfalen 1816 (Münster) M 1. Westfälische Landwehr Infanterie Regiment Polen
von Zastrow Leopold Pommern Auszeichnung Eisernes Kreuz 2. Klasse 2. Major und Commandeur des 1. Bataillons Leopold von Zastrow aus Pommern warf in der Schlacht bei Ligny zweimal den überlegenen Feind zurück, focht ausgezeichnet brav, bis der Verlust des linken Arms ihn unthätig machte. Amtsblatt für die Provinz Westfalen 1816 (Münster) M 1. Battailon Polen
Fischer Joh. Hein. Stettin Auszeichnung Eisernes Kreuz 2. Klasse 10. Seconde-Lieutnant Joh. Hein. Fischer aus Stettin – durch wiederholt bewiesene Bravour und zweckmäßige Ausstellung der Tiraillier. Bei Sevres. Amtsblatt für die Provinz Westfalen 1816 (Münster) M 4. Westfälisches Landwehr Infanterie-Regiment Polen
Bauer Stettin Belobung Öffentlich bei der Parole wurden belobt:

Hornist Bauer aus Stettin zeichnete sich durch sein muthiges Benehmen aus.

Amtsblatt für die Provinz Westfalen 1816 (Münster) M 2. Westfälisches Landwehr Infanterie-Regiment Polen
Wetterström Ernst Wilhelm Südpreußen Auszeichnung Eisernes Kreuz 2. Klasse 17. Feldwebel Ernst Wilhelm Wetterström aus Südpreußen hat sich bei Ligny und Issy sehr unerschrocken bewiesen, und beim Vordringen des Feindes die Compagnie in Ordnung zu halten sich sehr bemüht. Amtsblatt für die Provinz Westfalen 1816 (Münster) M 4. Westfälisches Landwehr Infanterie-Regiment Polen
Wendland Gustav Westpreußen Vorschlag für das Eiserne Kreuz 4. Seconde-Lieutnant Gustav Wendland aus Westpreußen hat durch richtige Leitung des Tirailleur-Gefechts bis zum Ausgang des Treffens sich ausgezeichnet, und die Compagnie in musterhafter Ordnung gehalten. Amtsblatt für die Provinz Westfalen 1816 (Münster) M 4. Westfälisches Landwehr Infanterie Regiment Polen
Hintze Andreas Ratzebuhr Konzession, Gewrbeschein Dem Bürger und Schweinehändler Andreas Hintze zu Ratzebuhr ist eine auf drei Jahre vom heutigen Tage an gültige Concession zum Schweinehandel in allen Städten und auf dem platten Lande der gesamten Monarchie durch Auf- und Verkauf ertheilt worden.

Berlin, den 8 Mai 1816

Amtsblatt für die Provinz Westfalen 1816 (Münster) Z Polen
Pohl Anton Böhmen Konzession, Gewerbeschein Dem ihne Arme geborene Anton Pohl aus Polen in Böhmen ist sub dato Carlsbad den 24. August d. J. auf drei Jahre die Erlaubniß ertheilt worden, seine künstlichen Verrichtungen mit den Füßen für Geld zu zeigen.

Münster den 2. September 1816 König. Preuß. Regierung Dem in Arme geborene Anton Pohl aus Polen in Böhmen ist sub dato Carlsbad den 24. August d. J. auf drei Jahre die Erlaubniß ertheilt worden, seine künstlichen Verrichtungen mit den Füßen für Geld zu zeigen. Münster den 2. September 1816

Amtsblatt für die Provinz Westfalen 1816 (Münster) Z Polen
Hey Bern. Brieg Konzession, Gewerbeschein Dem Mechanikus Joh. Friedr. Gottlob Thieme aus Frohburg bei Leipzig ist unterm 21. Febr. Curr., und dem Mechanikus Bern. Hey zu Brieg unterm 28. ejd. Eine General-Concession zu mechanischen Vorstellungen von dem hohen Polizei-Ministerio auf 3 Jahre ertheilt worden.

Münster den 1. April 1816

Amtsblatt für die Provinz Westfalen 1816 (Münster) Z Polen
Cohn Isaac Moses Danzig Aufnahme zum Staatsbürger Nachdem der Inhaber dieses, der Isaac Moses zu Danzig von der Polizei-Obrigkeit seines Wohnortes erklärt Hat, daß er den Namen Isaac Moses Cohn als Familien-Namen fernerhin führen und beibehalten will, so wird in Gemäßheit des § 4 der Verordnung vom 11. März 1812 hierdurch bezeuget, daß der Isaac Moses Cohn und seine nachstehende von der Obrigkeit seines Wohnorts bezeichnete Nachkommen als Königl. Preuß. Einländer und Staatsbürger angenommen und überall zu achten sind.

Marienwerder, den 1. September 1815

Zeugniß für den Isaak Moses Cohn zu Danzig über seine Aufnahme als Staatsbürger.

Gemeinde-Nachweisung der Breitgasse No. 48

Trödler Isaac Moses Cohn, geboren 1776, den 14. Juli Ehefrau Esther, geb. Levin Moses Wilddorff, geboren 1786 den 14. Aug. Verheiratet den 16. Oktober 1803. Kinder: Tochter Juliane, geboren den 4. Oktober 1806

Die gleichlautende Übereinstimmung dieses Extrakts mit dem General-Verzeichniß der hiesigen Staatsbürger bezeuget hiedurch. Danzig, den 16. September 1815

Amtsblatt der Königlich Preußischen Regierung zu Münster 1817 Z Polen
Cohn Isaac Moses Danzig Pässe, Wanderpässe, Zertifikate Dem jüdischen Staatsbürger und Handelsmann Isaac Moses Cohn aus Danzig ist das ihm unterm 1. September 1813 seb. Nro. 178 von der Königl. Regierung zu Marienwerder ertheilte, nachstehend abgedruckte Certifikat über seine Aufnahme als Staatsbürger verloren gegangen, und von ihm hierüber der gehörige Beweis geführt worden. Es wird daher dieses Certifikat hiedurch, den Gesetzen gemäß, für ungültig erklärt, mit der Bemerkung, daß dem Cohn heute ein neues Certifikat ertheilt worden ist.

Danzig, den 13. Dezember 1816

Amtsblatt der Königlich Preußischen Regierung zu Münster 1817 Z Polen
Jarosch Andreas Proskau, Oppelnschen Kreises Ausgestoßen aus dem Soldatenstand Der Sträfling Andreas Jarosch vom bisherigen 12. Schlesischen Landwehr-Infanterie-Regiment, aus Proskau, Oppelnschen Kreises, gebürtig, wegen Entweichung und zum drittenmale verübten Diebstahls unter erschwerenden Umständen, aus dem Soldatenstande auszustoßen, zum Erwerb des Bürgerrechts für unfähig zu erklären, mit 100 Hieben in zwei Tagen und, mit Einschluß der noch abzubüßenden früheren Strafe, zusammen mit 4jähriger und 5monatlicher Festungsbau-Arbeit in Cosel zu bestrafen, aber auch dann nicht eher zu entlassen ist, als bis er überzeugende Beweise seiner Besserung abgegeben und nachgewiesen hat, wie er sich ehrlich zu ernähren im Stande sey.

Münster den 22. April 1817

Amtsblatt der Königlich Preußischen Regierung zu Münster 1817 M 12. Schlesischen Landwehr Infanterie Regiment Polen
Ruschkowski Andreas Danzig Ausgestoßen aus dem Soldatenstand Der Wehrmann Andreas Ruschkowski vom 3. Pommers. Landwehr-Regiment, aus Danzig gebürtig, wegen wiederholten Diebstahls aus dem Soldatenstande auszustoßen, zum Erwerb des Bürgerrechts für unfähig zu erklären, mit 60 Peitschenhieben in 2 Tagen und 2jähriger Festungsbau-Gefangenschaft in Danzig zu bestrafen, auch nicht eher in Freiheit zu setzen ist, als bis er gründliche Besserung gezeigt und einen ehrlichen Erwerb nachgewiesen hat.

Münster den 22. April 1817

Amtsblatt der Königlich Preußischen Regierung zu Münster 1817 M 3. Pommersche Landwehr Regiment Polen