Baden/Staatshandbuch 1880/409

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Baden/Staatshandbuch 1880
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Departement der Finanzen.

Ministerium.

       Das Ministerium der Finanzen ist mit der oberen Leitung der Staatsdomänen-, Steuer-, Salinen- und Zollverwaltung und des Hochbauwesens, ferner mit der unmittelbaren Leitung des Münzwesens, der Staatsschulden-Verwaltung und Hauptstaatskassen-Verwaltung betraut, führt die oberst Aufsicht über das Civil-Pensionswesen, die Wittwenkasse für die Angestellten der Civil-Staatsverwaltung und die Militär-Wittwenkasse, sowie über den gesammten Staatshaushalt und hat in wichtigen Angelegenheiten der Staatsfürsorge für Landwirthschaft, Gewerbe, Handel und Verkehr mitzuwirken.

      Fasselbe hat zugleich sämmtliche GEsetzentwürfe, welche dem Geschäftskreis der Finanzverwaltung angehören, namentlich auch die zur Vorlage an die Stände bestimmten Rechnungsnachweisungen und Voranschläge zu bearbeiten, bildet für Begnadigungsgesuche in Steuer- und Zoll-Strafsachen, sofern der Strafnachlaß dem Betrag von 100 mark übersteigt, sowie für Gesuche um Nachlasß von Hoheitsabgaben die entscheidende Behörde und handhabt im Verein mit den ihm untergebenen Stellen die Dienstpolizei über sämmtliche BEamte und Angestellte der Finanzverwaltung.

      Der Finanzinspektor, dem Finianzministerium unmittelbar untergeben, ist bestimmt, sämmtliche Staatskassen und Staatsanstalten-Kassen durch Vornahme von Dienstvisitationen zu kontroliren.

Präsident:

Moriz Ellstätter, Geh. Rath I. Klasse, Exc. Orden?

Räthe:

August Nicolai, Geh. Rath II. Klasse, vorsitzender Rath. Orden?

Heinrich Lepique, Reh. Referendär. Orden?

Karl Frhr. Teuffel von Birkensee, Ministerialrath. Orden?

Emil Glockner, Ministerialrath. Orden?