Baden/Staatshandbuch 1880/431

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Baden/Staatshandbuch 1880
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V. Zolldirektion.

      Die Zolldirektion, mit dem Anschluß des Großherzogthums an den Zollverein gemäß landesherrlicher Entschließung voooooom 16. Juli 1835 als selbständige Centralmittelstelle in's Leben getreten, begreift in ihrem Wirkungskreis die Verwlatung der für Rechnung des Deutschen Reichs zur Erhebung kommenden Zölle, Rübenzucker-, Slaz- und Tabaksteuer, sowie des Spielkarten-Stempels; verner die Verfolgung von Verfehlungen der Wechselstempel-Steuer und endlich die Verwaltung einiger dem Großherzogthum ausschließlich zugehöriger Gefälle, namentlich der öffentlichen Hafen- und Niederlagenanstalten.

      Sie bildet für Beschwerden gegen Strafbescheide der Bezirks-Zollbehörden über Zuwiderhandlungen gegen die Zoll- und Reichs-Steuergesetze die zuständige BEhörde und entscheidet über Begnadigungsgesuche in Zoll- und Reichssteuer-Straffällen, sofern der Strafnachlaß neben der erkannten Einziehung den Betrag von 100 Mark nicht übersteigt.

Direltor:

Friedrich Schmidt, Geh. Rath II. Klasse. Orden?

Räthe:

Ludwig Kirsch, Finanzrath. Orden?

Berthold Gasser, Finanzrath.

Max Hildebrandt, Finanzrath, Orden?

Wilhelm Sachs. Finanzrath.

Außerordentliches Mitglied:

Ferdinand Lewald, Finanzrath. S. o.

Kanzlei:

Sekretär: Karl Dorn.

1 Sekretariatsassistent.

Revisionsvorstand: Ludwig Wolff, Finanzrath, Orden?

REvisoren:

Peter Scharnberger, Rechnungsrath. Orden?
Albert Jäger.
Adolf Seither.