Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/014

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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solchen Stand zu setzen. Den Prozess betreiben fortan seine Erben. Er hatte nämlich folgende Kinder:

  1. Philipp Bertram von Hochkirchen General blieb 1703 im Krieg und hinterliess keine Leibeserben.
  2. Adriana Catharina von Hochkirchen wurde die zweite Gattin des Christoph Alexander Frh. von Vehlen, den sie, wiewohl sie keine Kinder mit ihm hatte, zu ihrem Erben einsetzte. Von Herrn von Vehlen ist der Prozess auf den Gatten seiner Enkelin, nämlich auf Clemens August Frh. von Landsberg, übergegangen.
  3. Maria Elisabeth Catharina von Hochkirchen verheirathet mit Gerard Adolph Frh. von Mirbach Herrn zu Harff, Geheimrath, Kämmerer und Amtmann zu Randerath.
  4. Christina Sophia Barbara von Hochkirchen Dechantin im Stift zu[GWR 1] Neuss.
  5. Maria Francisca Theresia von Hochkirchen Stiftsdame zu Gerresheim.

      Es ist mir nicht bekannt, ob die Herren von Harff verurtheilt worden, den Erben von Hochkirchen die 3000 Goldgulden auszuzahlen. Von Rechtswegen konnten sie wenigstens nicht zu solcher Zahlung angehalten werden. Denn wenn der Vergleich, den Johann von Harff mit dem Herrn von Gertzen eingegangen, ihn keineswegs verpflichtete, nach Erlöschen des Gertzener Mannstammes das Erbmarschall-Amt mit den dazu gehörigen Appertinenzien[GWR 2] übernehmen zu müssen, so konnte er um so weniger gezwungen werden, dasselbe ohne jene Pertinenzien[GWR 2] zurückzunehmen. Wir haben oben gehört, dass Johann von Harff im J. 1659 durch Notar von dem Amte Besitz ergreifen liess. Er wurde dabei nicht gehandhabt, weil er die 3000 Goldgulden nicht erlegt hatte. Diese wollte er aber nicht erlegen, aus dem Grunde, weil er von wegen der Brohler Güter eine ungleich bedeutendere Gegenforderung machte, und weil überhaupt die Richtigkeit der Forderung von 6000 Goldgulden, die Herr von Gertzen an ihn zu haben behauptete, in Frage gestellt wurde. So lange diese Angelegenheit nicht ins Reine gebracht war, konnte die Wittwe von Palant nicht über das Erbmarschall-Amt verfügen. Und wenn sie dennoch gehandelt hat, so hat sie nach meiner Ansicht nicht das Amt, sondern nur die 3000 Goldgulden verhandelt. Werner Friedrich



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Druckfehler in Textvorlage: zn
  2. 2,0 2,1 Siehe Glossar