Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/032

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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und Johann, und kam jener mit Vollmacht und Siegel seines Bruders von Braunschweig nach Eller, um den Verkauf in ihrer beider Namen zu thätigen und den Kaufschilling in Empfang zu nehmen.

      Einen Monat später fand, wie aus den in den Beilagen mitgetheilten Erbbeuttungen zu ersehen, zwischen Heinrichs Bruder, nämlich Burchard von Eller und Adolph Quad gleichfalls ein Erbtausch statt, worin jener, mit Ausnahme eines Hofes zu Volmerswerth, sein gesammtes elterliches Erbe und Gut dem Herrn Quad überträgt[GWR 1], und von diesem dagegen einige Höfe in dortiger Gegend erhält.

      Nach diesen Erwerbungen wurde Adolph Quad noch in selbigem J. 1448 von Herzog Gerhard belehnt „mit dem Huysse zo Elner, dem Ryssholtzer marcke, da die angeit bis an die Roirss moelen by Vnterbach ind Bilker marcke, der vischereyen genant de Dusselbach an gaende zo Erckroede an der steyn brucken, vnd vort bis in den Ryn Ind vort mit den Wylt baenen, Wasser vlossen, Heirlicheiden, Rechten ind gerichten.“ In der Folge hat Adolph Quad seinen Besitzstand durch mancherlei Ankäufe noch um ein Bedeutendes vermehrt. Ich erwähne hier nur des bei Eller gelegenen Forstes, wovon ein grosser Theil zum Hause Eller gehört zu haben scheint. Nach Tod des Ritters Rutger von Eller theilten sich seine Söhne in dieses Erbe. Heinrichs Antheil muss in dem Erbtausch vom J. 1448 mit inbegriffen sein, wiewohl sich dies nicht mit klaren Worten aus dem Kaufbrief ergiebt. Burchard von Eller verkaufte sein Antheil im J. 1446 dem Peter Schryver Zölner zu Düsseldorf, welcher dasselbe dann späterhin an Adolph Quad übertrug. Rutger von Eller überliess das seinige im J. 1431 seinem Bruder Wilhelm, mit dem Vorbehalt des nöthigen Brandholzes und des Rechtes zur Zeit der Eicheln seine Schweine auf den Forst zu thun, wie aus dem mitgetheilten Vertrage v. J. 1454 erhellt. Dieses Kindtheil des Rutger, nebst seinem eigenen verkaufte Wilhelm von Eller im J. 1439 dem Goedert von Broichusen, jedoch auf Wiederlöse. Das betreffende Reversale oder Wiederkaufsbrief übertrugen Wilhelms Wittwe Agnes und ihre beiden Söhne Wilhelm und Johann von Eller im J. 1457 dem Adolph Quad, welcher dann kurz vor seinem Tod im J. 1467 die beiden Kindtheile des Forstes, laut mitgetheiltem



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

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