Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/036

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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von Buyren heirathete, und mit derselben zwei Söhne hatte, Diederich und Hermann, und eine Tochter Catharina, die mit Goedart Haes verheirathet, im J. 1565, wie ihre beiden Brüder vor ihr, ohne Leibeserben gestorben ist.

      Catharina Frau zu Hüls vermachte ihren Antheil an Haus und Herrlichkeit Hüls den Kindern des Johann von Harff zu Geilenkirchen, dessen Gattin Agnes von Hoensbroich mit ihr durch die oben genannte Johanna von Boedberg verwandt war. Sander von Boedberg, Grossvater der Johanna, heirathete nämlich im J. 1418 Adelheid Tochter des Clais Hoen, welcher der Grossvater jenes Clais Hoen ist, dessen Tochter Agnes im J. 1500 den Johann von Harff heirathete. Des letztern Tochter Agnes von Harff Dechantin[GWR 1] zu Münsterbilsen übertrug schon im J. 1565 was ihr von dieser Erbschaft ihrer „lieben Moenen“ in künftiger Theilung zufallen würde, ihrem Neffen Johann von Harff Amtmann zu Born: welcher dann die ganze Erbschaft an sich gebracht zu haben scheint. — Was die übrigen Erben der Herrschaft Hüls anbelangt, so bin ich nicht im Stande, sie sämmtlich namhaft zu machen, viel weniger noch ihre Berechtigung zu dieser Erbschaft nachzuweisen. Als Prätendenten[GWR 1] erscheinen die Gebrüder Johann und Friedrich von Hüls (vielleicht Söhne des sub VI. genannten Hermann); die Gebrüder Bernhard und Johann von Hüls zu Rath; dann die Erbgenahmen des Valein von Gelre Herrn zu Arçen, mit Namen Diederich von Gelre Herr zu Arçen, und Diederich Quad nebst seinen Brüdern und ihren Adhaerenten[GWR 1]; ferner Diederich von Palant Herr zu Breidenbent; und endlich finde ich, dass die Ehegatten Carl von Bronckhorst und Bathenberg, und Alverade von Flodorf im J. 1580 der nachgelassenen Wittwe Johanns Draick gewesenen Bürgermeisters zu Kempen und Rentmeisters des Hauses Hüls zwölf Malter Roggen und vier Malter Hafer aus ihren Erbrenten in der Herrlichkeit Hüls, wie sie dieselben nach Tod der Catharina Frauen zu Hüls erworben haben, verkaufen. Dieser Bathenbergische Antheil scheint in der Folge an Daem von Harff zu Dreyborn gekommen zu sein; denn es heisst in dortigen Briefschaften, dass dieser ein Bathenbergisches Neunzehntel der Herrschaft Hüls erkaufte. Die Herren von Harff zu Dreyborn haben im



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. 1,0 1,1 1,2 Siehe Glossar