Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren/076

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Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren
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Mecklenburg Pfarren 1.djvu
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Erste Pfarre.
Pastoren seit 1622.
      Vgl. Bütz. Ruhest. 6, S. 11 ff.; Geisenhayners Meckl. Blätter, S. 479 ff. Fr. P.[1]: Thomas Aderpul (Aderpohl), vorher 17 Jahre in Malchin, vordem drei Jahre in Gressow, wurde um 1548 vom Herzoge nach Bützow berufen, wo er, wenn auch manche Prädikanten schon vor ihm in der katholischen Stadt nicht sehr erfolgreiche Versuche gemacht hatten, die Reihe der protestantischen Prediger beginnt, zuerst die protestantischen Kirchenverhältnisse ordnete und das Luthertum ganz durchführte.[2] † vermutlich vor 1557 März 20 (Söhne in Gr. Flotow und Frauenmark). Sein Nachfolger mag Johann Meitmann (Muetmann) aus Bützow gewesen sein, wohl bis Anfang 1561 (nach Bütz. Ruhest. „ohnegefehr bis in die Jahre 1561 oder 1562); dann M. Matthäus Ratke (Ratich) aus Güstrow, wurde 1578 abgesetzt; M. Joachim Reich aus Schwaan, vorher kurze Zeit in Parum Gü., Kapellan in Bützow 1562, P. 1578, wurde Sup. in Schwerin 1604 (s. d.); M. Johannes Neocorus (Köster), aus Rostock, wurde Reichs Nachfolger, wie in Bützow, so auch nach dessen Tode 1609 in der Schweriner Superintendentur, blieb jedoch als Beichtvater des Bischofs Ulrich II. zu Bützow, † daselbst 1622.

      1622–1636. Cracow, M. Andreas, aus Rostock. Als Kapellan ordin. 1594 April 28, eingef. Pfingsten, P. 1622, † 1636


  1. Ergänzungen nach Archivakten; ebenso für die zweite Pfarre.
  2. Lisch, Jahrb. 16, S. 106; vgl. S. 126 ff. Als Prädikanten begegnen vor Aderpul: Kersten, schon 1535 und noch 1544 da, und Daniel Xander (Zander), aus Rostock (imm. 1544); Heinrich Rost wird noch katholisch gewesen sein. Der von Lisch S. 130 genannte Matthäus Flege († als Archidiak. an St. Marien in Rostock 1564) hat in Bützow nie amtiert; der Zusatz pastor Butzoviensis in der Rost. Matrikel steht auch nicht, wie Rost. Etwas 1740, S. 199 angegeben ist, bei ihm, sondern einige Zeilen tiefer bei Reich. Adam Aderpul, Sohn des P. Thomas, den Lisch, Jahrb. 22, S. 183, als P. zu Bützow bezeichnet, und zwar bis 1576, wird, wie schon Ruhest. S. 14 vermutet ist, „Pastoribus beihülflich gewesen“ sein. Er wurde übrigens – an der Identität ist wohl nicht zu zweifeln – 1570 P. in Frauenmark, mag aber 1575, wo er dort die Pfarre räumen mußte, noch wieder nach Bützow zurückgekehrt sein. Hier mußte er nach Lisch infolge des Processes gegen seinen Bruder Elias (s. Gr. Flotow) 1576 weichen; über seinen weiteren Verbleib ist nichts bekannt.