Epitaphien in Nördlingen 1914/03

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Epitaphien in Nördlingen 1914
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Epitaphien Noerdlingen.djvu
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Die Epitaphien in der St. Georgskirche, in der Spitalkirche und im städt. Museum zu Nördlingen

Von Georg Monninger

Von der Schrift „Beyträge zur Nördlingischen Geschlechtshistorie“, enthaltend die Nördlingischen Epitaphien, gesammelt und mit historischen Anmerkungen erläutert von Daniel Eberhard Beyschlag, Rektor des Lyceums in Nördlingen, ist im Jahre 1801 bei Karl Gottlob Beck in Nördlingen der erste Band erschienen. Als der gelehrte und für die Geschichte unserer Stadt hervorragend tätige Mann zum Rektor an dem Gymnasium zu St. Anna in Augsburg ernannt wurde erlosch seine literarische Tätigkeit für Nördlingen. Doch sollte die „Nördlingische Geschlechtshistorie“ durch seinen Weggang nicht unvollendet bleiben.

Sein Mitarbeiter Johannes Müller, Maler, Stadtgerichtsdiener und Mitvorsteher des Waisenhauses, wie er sich unterzeichnete, unternahm es, die Fortsetzung derselben und die Beschreibung der Epitaphien zu vollenden, wozu er „die Materialien in Händen hatte und von Rektor Beyschlag und andern hohen Gönnern unterstützt wurde“. Im Jahre 1803 erschien sodann der zweite Band der schätzenswerten fleißigen Arbeit.

In der Einleitung zum ersten Band bemerkt Rektor Beyschlag: „Jedermann ist, glaube ich, darüber mit mir einverstanden, daß man in einer Beschreibung der Epitaphien Nachrichten von solchen Denkmälern erwartet, die zum Andenken an die Verstorbenen entweder auf ihren Gräbern errichtet oder in Kirchen bald eingemauert, bald nur aufgehängt wurden; und ich könnte daher füglich die Grabsteine und die auf den Gräbern errichteten Kreuze unter dem allgemeinen Namen Epitaphien mit fortlaufen lassen. Allein da man einmal gewöhnt ist, blos bei den in den Kirchen aufgehängten oder eingemauerten Denkmälern der Verstorbenen an Epitaphien zu denken: so bequeme ich mich gerne dieser herrschenden Denkweise, und liefere von jeder Kirche zuerst die darinnen befindlichen Epitaphien und dann erst die Grabsteine, sowie ich bei unserm Totenberge und den übrigen Kirchhöfen oder sogenannten Gottesäckern von weiter nichts als von Grabsteinen, aufgestellten Kreuzen und Familienbegräbnissen oder