Genealogie der Herren und Grafen von Velbrüggen/32

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Genealogie der Herren und Grafen von Velbrüggen
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mit Druda von Goch Wittwe des Heinrich Rost verheirathet: welche 1383 ihren Gatten testamentarisch zu ihrem Erben einsetzt. Es findet sich nicht, dass Reynart nochmal geheirathet habe; nach dem 11. November 1409 wird seiner nicht mehr gedacht. Sein Bruder Jacob von Goer Scheffen zu Neuss, der mit einer Tochter des Berkinus oder Bernikinus Tant zu Neuss verheirathet war, hat einen Sohn Reynart von Goer, der wie es scheint unverehelicht geblieben. »Testamentum Reneri de Goer Junioris. 2. mensis Septembris 1409.«. Wogegen sein Vater erst 1426 seinen letzten Willen aufgesetzt und 1427 in St. Clara zu Neuss einen Altar St. Catharinae fundirt hat.

      Den Gebrüdern Reynart und Jacob von Goer gehört nun das Haus zum Falckenstein. Wie sie aber in den Besitz desselben gekommen, darüber schweigt das Inventarium. Die Mutter derselben, Nesa Vormans[1], ist im J. 1355 mit Rutger von Uckelchen oder Uckligen[2] zur zweiten Ehe geschritten, und hat mit demselben einen Sohn, Rutger Ucklichen genannt Vorman, gezeugt. Letzterer heirathet dann Johanna Tochter des Heinrich Moenich genannt zum Falckenstein, welche in erster Ehe, seit 1375 mit Friederich Koning, Sohn des Johan und der Sophia von der Smitten, verheirathet gewesen. Im J. 1385 übergibt Johanna Moenich ihrem zweiten Gatten, Rutger Uckelchen, durch eine Donatio inter vivos das Haus zum Falckenstein und den Ham-Hof zu erblichem Besitze. Dieser Rutger[3] mag nun wohl beide Güter den Gebrüdern von Goer übertragen haben.

      Heinrich Flecke von Nesselrode, Diederich Flecke von der


  1. Johannes Borneman und Irmdrud Eheleute wohnhaft zu Lupstorp (Leubsdorf bei Linz) verpflichten sich 1354, der Frau Nesa Vormans jährlichs eine Ohm Frentzen-Wein aus ihrem Weingewachs zu liefern. — Ritter Diederich von Monement, Cunigunt von Limberg seine Gattin, und Wicker ihr Sohn, verkaufen im J. 1382 der Nesa Vormans eine Rente von 25 Malter Korn und 25 Malter Hafer aus dem Hofe zu Guderath.
  2. Derselbe ist ein Sohn des Rutger von Huchelgen, welcher 1336 seinen Hof Huchelken verpachtet hat.
  3. Derselbe hat in seinem Rutgeri Vormans Testamento de 1425 über Vormans-Güter verfügt: womit späterhin Symon von Aldenbrüggen nicht einverstanden sein wollte. Erst im J. 1468 sind Clara und ihr Sohn Ludolph in dieser Beziehung zufrieden gestellt worden.