Gericht Bünde

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Historisch: Das stark gefächerte Gerichtswesen im Fürstbistum Paderborn - Gerichte des Adels, der Städte, der Ämter, der Kanzlei und des geistlichen und weltlichen Hofgerichts - hatten sich seit dem Spätmittelalter herausgebildet, zum Teil aber in Verbindung mit den allgemeinen Verwaltungsaufgaben.

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Westfalenprovp-wap.jpg - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Minden > 1816-31 Kreis Bünde, ab 1831 Kreis Herford > Bürgermeisterei Bünde > Gericht Bünde

Einleitung

Das 1815 errichtete Land- und Stadtgericht Bünde war zunächst nur für die nähere Umgebung zuständig, aber bereits 1817 wurde der Sprengel durch Teile des Land- und Stadtgerichts Oldendorf und durch das Gebiet des Land- und Stadtgerichts Enger vergrößert. 1832 erfuhr es durch die Auflösung des Land- und Stadtgerichts in Quernheim nochmals eine Vergrößerung.

  • 1826 Land- und Stadtgericht zu Bünde

Bereich

Besetzung

Richter

  • 1826 Land- und Stadtrichter Schröder

Kreisgerichtsdeputation

Bei der Neuorganisation der Gerichte in Preußen erhielt Bünde 1849 eine Kreisgerichtsdeputation - später umgewandelt in Kommissionen - die dem Kreisgericht in Herford unterstellt war.

Amtsgericht Bünde

Erst durch die Neuorganisation von 1879 wurde der Gerichtsbezirk des nunmehrigen Amtsgerichts Bünde wieder verkleinert.

Artikel Amtsgericht Bünde. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.

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