Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/140

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 13.
II.
Verzeichniß
derjenigen steuervereinsländischen Erzeugnisse, welche bei ihrem unmittelbaren Uebergange in den Zollverein einer geringeren als der tarifmäßigen Eingangsabgabe zu unterziehen sind, beziehungsweise von derselben ganz frei bleiben.
L
a
u
f
e
n
d
e

N
r
.
Benennung der Gegenstände.
Position
des
Vereins-
Zoll-
Tarifs.
Ver-
trags-
mäßiger
Ab-
gaben
satz.
Rthl. sGr.
Bemerkungen.
für den Zollzentner
1 Baumwollengarn, ungemischt oder gemischt mit Wolle oder Lei-
nen, ungebleichtes ein- und zweidräthiges, und Watten
2b. 1. frei. Gegen Freipässe der
Königlich Hannover-
schen Landdrosteien u.
der Großherzoglichen
Regierung zu Olden-
burg bis auf Höhe
von einem Drittheil
der vorjährigen Pro-
duktion jedes Fabri-
kanten.
2 Blei:
a) rohes, in Blöcken, Mulden u.s.w., auch altes, desgleichen
Blei-, Silber- und Goldglätte
3a. frei.
b) grobe Bleiwaaren, als: Kessel, Röhren u.s.w., auch ge-
rolltes Blei
3b. frei Nur Produkte der
Hannoverschen Hüt-
tenwerke, gegen Ur-
sprungszeugnisse der
landesherrlichen Hüt-
ten und Faktoreien.
3 Bürstenbinder- und Siebmacherwaaren:
grobe, in Verbindung mit Holz oder Eisen, ohne Politur
und Lack
4a. frei.
4 Droguerie-, Apotheker- und Farbewaaren:
a) Mineralwasser, künstliches, in Flaschen oder Krügen 5a. frei. Gegen beglaubigte Ur-
sprungszeugnisse der
Verfertiger.
b) Zündhölzer, chemische; Zeichenkreide 5a. frei.
c) Eisenvitriol (grüner) 5d. frei.
d) Mineralwasser, natürliches, in Flaschen und Krügen 5h. frei
c) schwefelsaures und salzsaures Kali; alle Abfälle von der Fa-
brikation der Salpetersäure; gemahlene Kreide
51. u. i. frei.
f) Cichorien-Wurzeln, getrocknete, gedörrte 5
Anmerkung. 1
frei.
5 Eisen und Stahl:
a) Roheisen aller Art; altes Brucheisen, Eisenfeile. Hammer-
schlag
6a. frei
b) geschmiedetes und gewalztes Eisen mit (Ausnahme des façon-
nirten) in Staben von 1/2 □" Preuß. im Querschnitt und
darüber; desgl. Luppeneisen, Eisenbahnschienen, auch Roh-
und Cementstahl, Guß- und raffinirter Stahl
6b. frei Nur Produkte der
Hannoverschen Hüt-
tenwerke, gegen Ur-
sprungszeugnisse der
landesherrlichen Hüt-
ten und Faktoreien.
c) geschmiedetes und gewalztes Eisen (mit Ausnahme des façonirten)
in Stäben von weniger als 1/2 □ Preuß. im
Querschnitt
6c. frei