Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/145

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 13.


L
a
u
f
e
n
d
e

N
r
.
Benennung der Gegenstände.
Position
des
Vereins-
Zoll-
Tarifs.
Ver-
trags-
mäßiger
Ab-
gaben
satz.
Rthl. sGr.
Bemerkungen.
für ein Stück
24 Vieh:
a) Rindvieh:
1. Ochsen und Zuchtstiere 39b. 1. 2 15 Bei dem Eingange üb. d. Herzoglich Braunschweigische Gränze in einzelnen Stücken wird die Eingangs-Abgabe für 1 Ochsen oder Zuchtstier auf 1 Rthlr. 12 Ggr., für eine Kuh auf 1 Rthlr. f. 1 Rind auf 16 Ggr. herabgesetzt.
2. Kühe 39b. 2. 1 15
3. Jungvieh 39b. 3. 1 -
b) Schweine:
1. gemästete 39c. 1. frei.
2. magere 39c. 2. frei.
3. Spanferkel 39c. 3. frei.
c) Hammel 39d. frei.
d) anderes Schafvieh und Ziegen 39e. frei
25 Wachsleinwand, Wachsmousselin, Wachstafft: für den Zollzentner.
a) grobe unbedruckte Wachsleinwand 40a, 1 15
b) alle andere Gattungen, ingl. Wachsmousselin und Malertuch 40b. 3 -
26 Zink und Zinkwaaren:
roher Zink 42a. frei. Nur Produkte der Hannoverschen Hüttenwerke, gegen Ursprungszeugnisse der landesherrlichen Hütten und Faktoreien.
27 Bienenkörbe, gebrauchte, Futterhonig, sowie Bienenkörbe, in welchen die Bienen getödtet sind, mit dem Honig
A.E.A.
frei.
28 Bücher, sowie Landkarten, Musikalien, Kupferstiche, Stahlstiche, Lithographien und Holzschnitte, und zwar:
a) wenn sie neu und gebunden oder kartonirt, oder im Zollvereins- oder Steuervereins-Gebiete gedruckt oder verlegt sind
"
frei.
b) ungebundene oder geheftete, auch alte gebundene, bis zu zehn Pfund in einem Transporte
"
frei.
29 Backobst
"
frei.
30 Bärme oder Hefen, frische
"
frei.
31 Buchdruckerschwärze
"
frei.
32 Bettfedern
"
frei.
33 Borsten
"
frei.
34 Honig
"
frei.
35 Seilerarbeit (mit Ausschluß der Netze)
"
frei.
36 Schiefertafeln und -Stifte
"
frei.
37 Wachs
"
frei.