Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/161

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 14.
Darmstadt am 12. Mai 1860.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend; - 2) Bekanntmachung der Ergebnisse der Verwaltung des allgemeinen evangelischen Kirchenfonds aus das Jahr 1857; - 3) Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Dieburg; - 4) Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Biedenkopf; - 5) Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Groß-Gerau; - 6) Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Alsfeld; - 7) Ordensverleihung.

Bekanntmachung,
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.
Im Laufe des ersten Quartals 1860 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachfolgende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hierauf die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:
1) die Stiftung der Freiin Marianne von Breidenbach zu Breidenstein im Betrag von 400 fl. zu Gunsten der Armen zu Breidenstein unter dem Namen "Mariannen-Stiftung";
2) die Schenkung des Jacob Wagner II. zu Gabsheim, im Kreise Oppenheim, im Betrag von 150 fl. an die katholische Kirche daselbst für die Abhaltung von drei jährlichen Seelenämtern;
3) die Stiftung des Johann Adam Lieb auf dem Zipfen bei Lengfeld, im Kreise Dieburg, an die katholische Kirche daselbst im Betrag von 100 fl. für die Abhaltung von zwei Jahrgedächtnissen;
4) die Schenkung einer Ungenannten an die Ludwigs- und Mathilden-Landes-Stiftung, bestehend aus nachverzeichneten Werthpapieren:
a. Sechs K. K. Oesterreichischen Obligationen des National-Anlehens von 1854 und zwar drei jede zu 1000 fl. nebst Zinscoupons zu 5% vom 1. Januar 1860 an, eine zu 1000 fl. nebst Zinscoupons zu 5% vom 1. October 1859 an, und zwei jede zu 500 fl. mit Zinscoupons zu 5% vom 1. October 1859 an;
b. Einer K. K. Oesterreichischen Staatsobligation von 1830 zu 1000 fl. mit Zinscoupons zu 4% vom 1. August 1859 an;