Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/173

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 15.
Darmstadt am 24. Mai 1860.


Inhalt: 1) Bekanntmachung; - 2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That; - 3) Bekanntmachung, einen für das Gräfliche Haus Erbach-Erbach und von Wartenberg errichteten Familien-Vertrag betreffend; - 4) Bekanntmachung, die Aufstellung der Geschwornenliste in der Provinz Oberhessen für 1861 betr.; - 5) Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Groß-Gerau; - 6) Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Vilbel; - 7) Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden im Kreise Dieburg; - 8) Ertheilung eines Erfindungspatents; - 9) Dienstnachrichten; - 10) Concurrenzeröffnungen.

Bekanntmachung.

Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin haben Allergnädigst geruht, dem katholischen Pfarrei-, Schul- und Kirchenbau-Fonds zu Friedberg die Summe von dreihundert Gulden zu schenken, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Darmstadt, den 5. Mai 1860.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. Dalwigk.
Knorr.


Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

Am 2. April dieses Jahres fiel der an Geistesschwäche leidende Johannes Zentgraf, Sohn des Friedrich Zentgraf zu Trebur, in den damals hoch angeschwollenen Schwarzbach und war, da er schon zweimal untergesunken war, bereits dem Ertrinken nahe, als auf seinen Hülferuf Bernhard Schmidt zu Trebur hinzueilte, sich rasch in das Wasser warf, denselben schwimmend erfaßte und noch lebend ans Ufer brachte.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Bernhard Schmidt, als Anerkennung für diese menschenfreundliche, von ihm mit eigener Lebensgefahr ausgeführte That, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für Rettung von Menschenleben" Allergnädigst zu verleihen geruht. In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, am 8. Mai 1860.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. Dalwigk.
Zimmermann.