Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/192

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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ABC DEF GHI/JKL MNOP RS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 16.


fl.
kr.
VII. Zuschüsse zur allgemeinen geistlichen Wittwenkasse 4500 -
VIII. Deßgleichen zu den Bedürfnissen des Prediger-Seminars zu Friedberg 386 36
IX. Syndicatskosten:
§. 1. Gehalte der Stiftungsanwälte in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen 1300 fl. - kr.
§. 2. Insinuationsgebühren 21 " 35 "
§. 3. Deserviten und Auslagen 23 " 31 " 1345 6
Anmerkung. Beiträge für diese Rubrik werden nur in denjenigen Gebietstheilen des Großherzogthums erhoben, deren Fonds in ihren Rechtsangelegenheiten durch die Stiftungsanwälte vertreten werden.
X. Zuschüsse zu den Provinzialschulfonds 1980 -
XI. Uneinbringliche Posten und Nachlässe 250 20
XII. Verschiedene Ausgaben - -
XIII. Neu ausgeliehene Kapitalien 700 -
Summe der Ausgaben
19794 4
Abschluß.
Die Gesammt-Einnahme beträgt 27866 591/2
Die Gesammt-Ausgabe beträgt 19794 4
Verglichen bleibt Rest
8072 551/2
welcher besteht:
in liquidirten Ausständen 1313 fl. 213/4 kr.
" Depositen 2000 " - "
" Vorlagen 419 " 451/2 "
" baarem Vorrath 4339 " 481/4 "
zusammen wie oben
8072 fl. 551/2 kr.



Bekanntmachung,
die Wahl der Geschworenen in der Provinz Rheinhessen für das Jahr 1861 betreffend.

In Gemäßheit des Art. 4 des Gesetzes vom 2. April 1852, die Abänderungen einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 31. December 1848 über das Verfahren in Assisensachen und Bildung der Schwurgerichte in der Provinz Rheinhessen betreffend, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach zuletzt stattgehabter Zählung die Seelenzahl:

des Kreises Alzey 36,401
" " Bingen 30,804
" " Mainz 65,622
" " Oppenheim 43,121
" " Worms 50,940

beträgt und daß demnach von den achthundert Höchstbesteuerten nach Verhältniß dieser Seelenzahl die Zahl