Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/194

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 16.


Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Vilbel.
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Namen der israelitischen
Religions-Gemeinden.
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schlag
Beitrag auf einen
Gulden Normal-
steuerkapital.
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Bemerkungen.
fl.
kr.
pf.
1 Altenstadt 227 14 3,211 4 Der Voranschlag ist für 1859/61 aufgestellt und ist dies die zweite Quote der im Gesammtbetrage von 680 fl. genehmigten Umlagen.
2 Büdesheim 57 6 2,768 4 Deßgleichen für 1860/62 und ist dies die erste Quote der mit 170 fl. genehmigten Umlagen.
3 Burg-Gräfenrode 118 15 0,772 4 Deßgleichen für 1859/61 und ist dies die zweite Quote der im Gesammtbetrage von 354 fl. genehmigten Umlagen.
4 Groß-Karben mit Klein-Karben, Rendel und Okarben 450 - - 4 Deßgleichen pro 1859/60 und wird diese erhoben:
51 fl. 40 kr. auf die Köpfe der schulpflichtigen Kinder,
132 fl. 461/2 kr. auf die Köpfe der

Gemeindeglieder,
265 fl. 331/2 kr. auf das Schätzungskapital,
450 fl. - kr. zweite Quote der mit 900 fl. genehmigten Gesammtumlage.

5 Heldenbergen mit Kaichen 300 6 1,540 4
6 Höchst a. d. N. 85 10 1,906 4 Wie zu Ord.-Nr. 2 von der mit 253 fl. genehmigten Umlage.
7 Nieder-Ursel 265 - - 4 Wie zu Ord.-Nr. 2 von mit 794 fl. genehmigten Umlage, wovon erhoben werden:
176 fl. - kr. auf das Schätzungskapital,
89 fl. - kr. auf die Köpfe der Gemeinde-Glieder, wobei Wittwen nur

zur Hälfte zugezogen werden.
265 fl. - kr.

8 Rodheim, mit Holzhausen, Ober-Roßbach und Petterweil 83 4 1,504 4 Wie zu Ord.-Nr. 1 von der mit 248 fl. genehmigten Umlage.
9 Rödelheim 770 - - 4 Wovon 3/4 auf das Schatzungskapital, 1/4 auf die Köpfe der Gemeindeglieder erhoben werden .
10 Vilbel 340 15 2,288 4