Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/221

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 19.
Darmstadt am 21. Juni 1860.


Inhalt: 1) Bekanntmachung der Ergebnisse des Fonds für öffentliche und gemeinnützige Zwecke in den Jahren 1836 bis 1857; - 2) Ordensverleihungen; - 3) Dienstnachrichten; - 4) Versetzung in den Ruhestand.

Bekanntmachung
der Ergebnisse des Fonds für öffentliche und gemeinnützige Zwecke in den Jahren 1836 bis 1857.

Nach den Allerhöchsten Verordnungen vom 22. December 1835, die Ausdehnung der Aachener und Münchener Feuer-Versicherungs-Gesellschaft auf das Großherzogthum Hessen betr., (§. 15), - vom 26. November 1847, die Ausdehnung der Feuer-Versicherungs-Gesellschaft "Colonia" auf das Großherzogthum Hessen betr. (§. 17), - und vom 23. September 1851, die Ausdehnung der Feuer- Versicherungs-Gesellschaft "deutscher Phönix" zu Frankfurt a. M. auf das Großherzogthum Hessen betr. (§. 15), - haben diese Gesellschaften der Staatsregierung einen für gemeinnützige Zwecke zu verwendenden Beitrag zur Verfügung zu stellen. Aus den hiernach seit dem Jahre 1836, beziehungsweise den Jahren 1848 und 1852 von den genannten Gesellschaften geleisteten Beiträgen ist der Fonds für öffentliche und gemeinnützige Zwecke gebildet worden, über dessen Verwaltung alle drei Jahre eine Rechnung gestellt und von der Großherzoglichen Ober-Rechnungskammer geprüft und abgeschlossen worden ist. Eine auf Grund dieser Rechnungen aufgestellte Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben dieses Fonds während der Jahre 1836 bis 1857 wird in Folge Allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs in Nachstehendem zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, den 15. Juni 1860.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
In Verhinderung des Ministers:
v. Bechtold.
Hallwachs.