Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/271

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 24.


Bekanntmachung,
die Ausführung des Art. 3 des Vertrags wegen Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins vom 8. Mai 1841 in Bezug auf die Erhebung und Controlirung der inneren Steuern von Wein, Obstwein, Branntwein, Bier und Tabak betreffend.

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 9. December 1841 (in Nr. 39 des Großherzoglichen Regierungsblattes) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Großherzoglichen Ortseinnehmereien zu Gau-Algesheim und Nieder-Ingelheim ermächtigt worden sind, unter Antheilnahme der dortigen Großherzoglichen Districtseinnehmer Uebergangsscheine bei der Versendung übergangssteuerpflichtiger Gegenstände auszustellen.

Darmstadt, den 24. Juli 1860.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
In Verhinderung des Ministers:
v. Biegeleben.
Jaide.



Ermächtigung zur Annahme fremder Orden.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
1) am 26. Juni dem Baumeister Jordan zu Darmstadt die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von seiner Majestät dem König von Bayern verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Verdienstordens vom heiligen Michael,
2) am 5. Juli dem Superintendenten der Superintendentur Rheinhessen und ersten evangelischen Pfarrer zu Mainz Dr. Carl Schmitt die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinz-Regenten von Preußen verliehenen Ritterkreuzes dritter Klasse des rothen Adlerordens und
3) am 6. Juli dem Kammerherrn Karl Freiherrn von Schenck zu Schweinsberg die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinz-Regenten von Preußen verliehenen Johanniter-Ordens zu ertheilen.



Ertheilung eines Erfindungspatents.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:

am 3. Juli dem Mechaniker Johann Kerz zu Mainz ein Erfindungspatent auf durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Verbesserungen an elektrischen Uhren für den Umfang des Großherzogthums auf die Dauer der nächsten fünf Jahre zu ertheilen.

Dienstnachrichten.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
1) am 27. Juni den Gehülfen bei der Hauptstaatskasse Carl Welsch zum Cabinets-Canzlisten zu ernennen;
2) am 11. Juli dem zweiten katholischen Schullehrer zu Heldenbergen Joseph Reif die mittlere katholische Knabenschulstelle zu Seligenstadt, im Kreise Offenbach, zu übertragen;
3) am 15. Juli den Calculator bei der Steuer-Controle und Calculatur der Obersteuerdirection Heinrich Schröder zum Revisor, - den Accessisten bei derselben Heinrich Haller zum Calculator - und den Finanzcandidaten Wilhelm Draudt aus Schwarz zum Accessisten bei dieser Behörde zu ernennen;