Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/291

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 27.


e) Von dem Großherzoglichen Landgericht Ortenberg:
Heinrich Häuser von Eckartsborn, durch Urtheil vom 8. Januar 1860 wegen Diebstahls in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.


Verzeichniß rechtskräftig gewordener, nach Art. 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Strafurtheile der Gerichte der Provinz Rheinhessen.
Es wurden verurtheilt
I. Von dem Großherzoglichen Assisengerichte der Provinz Rheinhessen:
1) Maria Elisabetha Bosche, Dienstmagd von Weitersweiler, Königreich Bayern, wegen Mordversuchs, durch Urtheil vom 16. Januar 1860 in eine Zuchthausstrafe von 8 Jahren.
2) Jacob Kleibscheidel, Schreiner von Eppelsheim, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 17. Januar 1860 in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 1 Monate mit Schärfung, hierin inbegriffen die gegen denselben durch Urtheil Großherzoglichen Bezirksgerichts Alzey am 9. December 1859 wegen Diebstahls erkannte Correctionshausstrafe von 4 Monaten.
3) Johann Bernstorf, Dienstknecht von Alsheim, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 17. Januar 1860 in eine Zuchthausstrafe von 21/2 Jahren mit Schärfung, hierin inbegriffen die durch Urtheil Großherzoglichen Bezirksgerichtes Mainz vom 1. December 1859 wegen Diebstahls gegen denselben erkannte Correctionshausstrafe von 6 Monaten.
4) Maria geborne Loew, Ehefrau des Taglöhners Valentin Reinhard, sie ohne Gewerbe von Worms, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 18. Januar 1860 in eine Correctionshausstrafe von 21/2 Jahren mit Schärfung.
5) Jacob Knauf, Korbmacher aus Planig, wegen kleinen Diebstahls, durch Urtheil vom 19. Januar 1860 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren mit Schärfung.
6) Andreas Dirk, Schlossergeselle von Wörrstadt, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 20. Januar 1860 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten mit Schärfung.
7) Johann Busch, Schuhmacher von Rüdesheim, im Herzogthum Nassau, wegen Versuchs der Nothzucht durch Urtheil vom 23. Januar 1860 in contumaciam in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren.
8) Philipp Mittnacht, Metzgerbursche von Aschaffenburg, Königreich Bayern, wegen fortgesetzten, theils ausgezeichneten, theils einfachen und kleinen Diebstahls, durch Urtheil vom 16. April 1860 in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren, sodann zur Stellung unter Polizeiaufsicht auf die Dauer von 5 Jahren nach erstandener Strafe.
9) Christoph Schwahn, Maurer von Neuhausen, wegen Brandstiftung durch Urtheil vom 17. April 1860 in eine Zuchthausstrafe von 10 Jahren.
10) Wilhelm Rieß, Schneidergeselle von Darmstadt, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 18. April 1860 in eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren mit Schärfung, sodann zur Stellung unter Polizeiaufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe und nach Ablauf der bestehenden Polizeiaufsicht. In dieser Strafe ist inbegriffen die durch Urtheil Großherzoglichen Obergerichts Mainz vom 30. März 1860 wegen Diebstahls, Landstreicherei und Bruch der Polizeiaufsicht gegen Rieß erkannte 6monatliche Correctionshausstrafe und 4jährige Polizeiaufsicht.
11) Durch Urtheil vom 20. April 1860
a) Christian Kremb, Taglöhner vom Imsweiler, Königreich Bayern, wegen ausgezeichneten Diebstahls