Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/297

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 28.
Darmstadt am 9. October 1860.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Anlage einer Eisenbahn von Cöln nach Gießen betr.; - 2) Bekanntmachung der Ergebnisse der Verwaltung des allgemeinen evangelischen Kirchenfonds vom Jahre 1859 betr.; - 3) Bekanntmachung, die zollamtliche Behandlung des Gütertransports auf der Hessischen Ludwigsbahn betr.; - 4) die Personentaxe zwischen Offenbach und Seligenstadt betr.; - 5) die Erhebung einer Umlage zur Bestreitung von Wegbau- und sonstigen Kosten in der Gemeinde Albig, Kreises Alzey, betr.; - 6) Dienstnachrichten.

Bekanntmachung,
die Anlage einer Eisenbahn von Cöln nach Gießen betreffend.

Des Großherzogs Königliche Hoheit haben mittelst einer Allerhöchst vollzogenen Urkunde vom 28. September l. J. der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft die Landesherrliche Concession zur Erbauung und zum Betrieb einer Eisenbahn von Cöln (Deutz) nach Gießen, soweit dieselbe auf Großherzoglichem Gebiete zu erbauen ist, zu ertheilen geruht.
Es wird dieß hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Gemäßheit des Gesetzes vom 18. Juni 1836, die Anlegung von Eisenbahnen im Großherzogthum durch Privatpersonen betreffend, die Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Mai 1821 über die Abtretung von Privateigenthum für öffentliche Zwecke auf die erwähnte Eisenbahn-Anlage Anwendung zu finden haben.

Darmstadt, den 2. October 1860.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. Dalwigk.
Hallwachs.


Bekanntmachung
der Ergebnisse der Verwaltung des allgemeinen evangelischen Kirchenfonds vom Jahre 1859.

Auf den Grund der abgeschlossenen Rechnung werden die Ergebnisse der Verwaltung des allgemeinen evangelischen Kirchenfonds vom Jahre 1859 in nachstehender Uebersicht zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, den 2. October 1860.
Großherzogliches Oberconsistorium.
v. Starck.
vdt. Krach.