Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/359

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 36.


Seine Majestät der Kaiser der Franzosen, den Herrn Theodor Goepp, Ihren Consul erster Classe;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein, den Herrn Carl Schmitt, Ihren Geheimen Regierungsrath;
Seine Hoheit der Herzog von Nassau, den Herrn Friedrich Wilhelm Schepp, Ihren Regierungs-Director;
Seine Majestät der König der Niederlande, den Herrn Jonkheer Emil Testa, Ihren General- Consul;
Seine Königliche Hoheit der Regent Prinz von Preußen, den Herrn Martin Friedrich Rudolph Delbrück, Ihren Director im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,

welche in Mainz zusammengetreten sind, und, nachdem ihre Vollmachten in guter Form befunden worden, sich über den folgenden Zusatz-Artikel vereinigt haben:

Die von den Rheinuferstaaten zur Central-Commission abgeordneten Bevollmächtigten werden in Zukunft in Mannheim zusammentreten.
Der Wohnsitz des Oberaufsehers der Rheinschifffahrt wird ebenfalls nach Mannheim verlegt.

Dieser Zusatz-Artikel, welcher die nämliche Kraft und Wirkung haben soll, als die vorgedachte Uebereinkunft vom 31. März 1831 selbst, soll ratificirt und es sollen die Ratifications-Urkunden binnen vier Wochen in Mainz ausgewechselt werden.
Dessen zu Urkund haben die betreffenden Bevollmächtigten diesen Artikel unterzeichnet und untersiegelt.

So geschehen, Mainz, den 3. April 1860.
(L. S.) Gustav Kühlenthal.
(L. S.) Carl von Kleinschrod.
(L. S.) Theodor Goepp.
(L. S.) Carl Schmitt.
(L. S.) Friedrich Schepp.
(L. S.) Emil Testa.
(L. S.) Martin Friedrich Rudolph Delbrück.