Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/363

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 36.


§. 8.

Alle Reclamationen gegen die in den Hebregistern enthaltenen Steueransätze müssen vor dem 1. April 1861 bei dem betreffenden Steuercommissariate entweder schriftlich oder mündlich abgegeben werden, welches verbunden ist, alle erforderliche Aufklärung zu ertheilen, ein Protokoll. über die Reclamation unentgeltlich aufzunehmen und auf Verlangen eine Bescheinigung darüber auszustellen.

§. 9.

Die Nachlaßgesuche bei Todes- oder sonstigen Unglücksfällen, sowie Reclamationen wegen Eintritts in einen von der Personal- und Gewerbsteuer befreienden Stand, müssen ebenfalls innerhalb der ersten drei Monate nach dem Eintritt des Ereignisses bei dem betreffenden Steuercommissariat abgegeben werden, und sind auf dieselbe Weise zu behandeln, wie die übrigen im vorigen Paragraphen erwähnten Reclamationen.

§. 10.

Nach Ablauf der in den beiden vorhergehenden Paragraphen festgesetzten Frist wird die Großherzogliche Obersteuerdirection ihre Entscheidung über die erhobenen Reclamationen oder Nachlaßgesuche ertheilen.
Reclamationen oder Nachlaßgesuche, welche nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, oder welche durch Ausgleichung der Pfennigbrüche veranlaßt sind, können keine Berücksichtigung finden.

Darmstadt, den 6. December 1860.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
F. v. Schenck.
Meisenzahl.



Dienstnachrichten.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
1) am 23. October den Apotheker Heinrich Münch zu Altenstadt als Postexpeditor daselbst zu bestätigen;
2) am 23. November dem Schulamtscandidaten Heinrich Conrad Repp aus Gambach die zweite evangelische Schulstelle zu Bromskirchen, im Kreise Biedenkopf, zu übertragen;
3) an demselben Tage den von dem Herrn Grafen zu Leiningen-Westerburg zu Ilbenstadt auf die evangelische Pfarrstelle zu Bönstadt, Decanats Friedberg, präsentirten evangelischen Pfarrer zu Trais-Horloff Richard Möbius für diese Stelle zu bestätigen;
4) am 27. November dem Domänen-Pfandmeister bei dem Rentamte Schotten Heinrich Scharmann die Stelle eines Ortseinnehmers und Chausseegelderhebers zu Rödelheim, -
5) an demselben Tage dem Schulamts-Candidaten Carl Pickenbach aus Wimpfen am Berg die von ihm seither provisorisch verwaltete fünfte evangelische Schulstelle daselbst zu übertragen;
6) an demselben Tage den evangelischen Pfarrer zu Ober-Ingelheim Georg Ritsert zum Decan des evangelischen Decanats Ober-Ingelheim, - den evangelischen Pfarrer zu Fürfeld Wilhelm Weiffenbach zum Decan des evangelischen Decanats Wöllstein, - den evangelischen Pfarrer zu Dittelsheim