Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/017

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 5.
Darmstadt, den 26. März 1881.



Inhalt: Landtagsabschied.



Landtagsabschied.



LUDWIG IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.

      Auf Grund der Uns über die Berathungen des durch Unser Edict vom 28. October 1878 einberufenen XXIII. Landtags erstatteten Vorträge ertheilen Wir Unsere Landesherrlichen Entschließungen auf die von beiden Kammern der Stände gefaßten Beschlüsse wie folgt:

A.
Beschlüsse der Kammern über die denselben zugegangenen Regierungsvorlagen.


§ 1.

      Gesetzesentwürfe, betreffend:

       1) das Etatsjahr für den Staatshaushalt,
2) die Organisation der Verwaltung der Staatsschuld,
3) die Bildung und Zuständigkeit des obersten Verwaltungsgerichts,
4) die Rechtsverhältnisse der Richter,