Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/024

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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No. 5.


      Dem Wunsche Unserer getreuen Stände in Betreff der Verpflichtung der Gemeinden etc. des Landes zur Vornahme von Parcellenvermessungen in ihren Gemarkungen werden Wir entsprechen.

§ 20.

      Die Erbauung von Secundärbahnen betreffend.
      Die Wünsche Unserer getreuen Stände in Betreff der Erbauung von Secundärbahnen werden Wir in Erwägung ziehen und die durch die anzuordnenden Prüfungen der Anträge und Projecte entstehenden Kosten zunächst vorlagsweise auf die Hauptstaatskasse übernehmen lassen.

§ 21.

      Die Erbauung einer stehenden Brücke über den Main bei Kostheim betreffend. Wir werden dem Ersuchen Unserer getreuen Stände in Betreff der Vorbereitungen zur Errichtung einer stehenden Brücke über den Main bei Kostheim entsprechen.

§ 22.

      Die Erbauung einer Zweigbahn von Eberstadt nach Pfungstadt betreffend.
      Dem Wünsche Unserer getreuen Stände in Betreff der Vorbereitungen für die Herstellung einer Zweigbahn von Eberstadt nach Pfungstadt werden Wir entsprechen.

§ 23.

      Die Parzellenvermessung in der Gemarkung Nieder-Hilbersheim betreffend.
      Wir haben dem Ersuchen Unserer getreuen Stände in Betreff der Parzellenvermessung der Gemarkung Nieder-Hilbersheim entsprochen.

C.

      In Betreff derjenigen Gegenstände, hinsichtlich deren Wir Unsere Landesherrlichen Entschließungen auf die im verfassungsmäßigen Wege Uns vorgelegten oder noch an Uns gelangenden Beschlüsse der beiden ständischen Kammern in dem gegenwärtigen Landtagsabschiede noch nicht verkündigen können, bemerken Wir im Allgemeinen, daß Wir die fraglichen Beschlüsse in reifliche Erwägung ziehen und darauf nach Befund das Geeignete verfügen werden.

      Indem Wir hiermit die gegenwärtige Ständeversammlung schließen, bleiben Wir Unseren Lieben und Getreuen den Ständen des Großherzogthums mit Landesfürstlicher Huld und Gnade stets wohlgewogen.
      Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt Darmstadt, den 18. März 1881.
(L. S.)

LUDWIG.
v. Starck.