Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/078

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Nr. 3.


       2) die Verordnung vom 4. Februar 1857, die von den Bauhandwerkern zu beobachtenden technischen Vorschriften betreffend;
3) die Verordnung vom 9. November 1867, die von den Bauhandwerkern zu beobachtenden technischen Vorschriften betreffend.



Zu Artikel 82.
§ 105.

      Die Allgemeine Bauordnung und gegenwärtige Ausführungsverordnung treten mit dem 1. April 1882 in Kraft.

      Darmstadt, den 1. Februar 1882.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Rautenbusch.