Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/173

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Nr. 21.


Anlage B.



Civilversorgungsschein.



Dem (Vor- und Zuname, Charge in der Gendarmerie bezw. im Landjägercorps oder in der Schutzmannschaft) ist gegenwärtiger Civilversorgungsschein nach

             einer activen Militärdienstzeit von … … … … Jahren … … … … Monaten
einer weiteren Dienstzeit in der Gendarmerie
(bezw. im Landjägerrorp-8 oder in der Schutz-
mannschaft) von
… … … …
"
… … … …
"
mithin nach einer Gesammtdienstzeit von … … … …
"
… … … …
"

ertheilt worden.
      Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Civildienste bei den

Reichsbehörden, sowie den Staatsbehörden des (Name des Bundesstaats)

nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt.
      Der Inhaber bezieht eine Pension von … … … … … Mark 5.svg … … … … … Pfennig 5.svg monatlich.
      N. N., den … … ten … … … … … … … 18 … … …

(Stempel.)
(Behörde, welche über den Anspruch auf den
Civilversorgungsschein entschieden hat.)
      Alter: … … … … … Jahre.
      (Nr. des Civilversorgungsscheins.)
      (Nr. der Invalidenliste.)
Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten.