Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B006

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1885.djvu
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Beilage Nr. 1.


Hoheit des Prinzen Heinrich von Hessen und bei Rhein, das Ritterkreuz 1. Classe, sodann im 2. Dragoner-Regiment (Leib-Dragoner-Regiment) Nr. 24: dem Premier-Lieutenant von Oertzen, dem Seconde-Lieutenant und Regiments-Adjutant von Grolman, das Ritterkreuz 2. Classe, - dem Ober-Fahnenschmied Zöller das Silberne Kreuz, mit der Krone - und dem Wachtmeister Frieß das Silberne Kreuz des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen -
3) am 3. Januar dem Sergeant und Handwerksmeister Jacob im 2. Dragoner-Regiment (Leib-Dragoner-Regiment) Nr. 24 das Silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, -
4) am 4. Januar dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Königstädten, im Kreise Groß-Gerau, Balthasar Bärsch das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für langjährige treue Dienste" - zu verleihen.
Das Ehrenzeichen für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren wurde ertheilt:
Durch Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 24. December 1884 den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr in Darmstadt:
Branddirector und ersten Commandanten Carl Justus und ersten Spritzenmeister Adam Bach.



Namensveränderungen.
1) Am 19. Dezember 1881 wurde dem Konrad Krämer aus Lauterbach gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen künftighin den Familiennamen "Orth" führe;
2) am 24. Dezember 1884 wurde dem Barbiergehülfen Jakob Ofenloch zu Mainz gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Orth" führe.



Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Am 22. Dezember 1884 hat der Rechtsanwalt F. Eberwein in Lorsch die Rechtanwaltschaft aufgegeben.

Militärdienstnachrichten.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
Am 1. Januar den Rittmeister à la suite der Cavallerie Grafen zu Ysenburg-Philippseich zum Major
à la suite der Cavallerie zu ernennen.


Dienstnachrichten.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) durch Allerhöchstes Decret vom 9. Dezember 1884 den von dem Herrn Fürsten zu Ysenburg-Birstein auf die 2. evangelische Pfarrstelle zu Offenbach präsentirten Pfarrer Dr. Heinrich Hager zu Erzhausen für diese Stelle zu bestätigen;