Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B037

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1885.djvu
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Beilage Nr. 5.



      44) das Vermächtniß der Wittwe Katharina Küster zu Mainz an die katholische Kirche zu Hechtsheim theils zu Gunsten des Kirchenbaufonds daselbst theils zur Stiftung eines Seelenamtes, im Betrage von 400 Mark 5.svg;
      45) die Schenkung der Kinder der Maria Margaretha Bergolth Wittwe zu Mainz an die katholische Kirche zu St. Emmeran daselbst zur Stiftung eines Jahrgedächtnisses, im Betrage von 300 Mark 5.svg
      Im Allerhöchsten Auftrage werden diese Stiftungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, am 7. April 1885.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Fuhr.



Ordensverleihungen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 12. März dem Hofgärtner der Hofgärtnerei Bessungen I Martin Noack das Ritterkreuz 2. Classe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, -
2) am 24. März dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Grebenau, im Kreise Alsfeld, Johannes Hainbächer das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:"Für langjährige treue Dienste", -
3) am 25. März dem Oberhofprediger Dr. Ferdinand Bender das Comthurkreuz 2. Classe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, -
4) an demselben Tage dem Medicinalrath Dr. Heinrich Orth in Darmstadt das Ritterkreuz 2. Classe des Ludewigs-Ordens, -
5) am 1. April dem Ständehausbeschließer Verwalter Heinrich Becker das Ritterkreuz 2. Classe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, -
6) am 5. April dem Leibkutscher Ihrer Königlichen Hoheit der hochseligen Prinzessin Carl von Hessen Christoph Philipp, in Anerkennung seiner fünfzigjährigen treugeleisteten Dienste, die goldene Verdienst-Medaille des Ludewigs-Ordens - zu verleihen.


Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 14 März dem Bauführer an der Rumelischen Eisenbahn Jakob Zimmer in Konstantinopel die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen der ihm von Seiner Majestät dem türkischen Sultan verliehenen Insignien der fünften Classe des Medjidie-Ordens, -
2) am 19. März dem Obermaschinenmeister an dem Königlich Bayerischen Hoftheater Carl Lautenschläger in München die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Könige von Bayern verliehenen Ritterkreuzes zweiter Classe des Königlichen Verdienstordens vom heiligen Michael - zu ertheilen.