Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/104

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Nr. 19.



Artikel 10.

      Dieses Gesetz tritt mit dem Tag seiner Verkündigung in Kraft.

      Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.

            Darmstadt, den 18. Juni 1887.
            (L. S.)

LUDWIG.
Finger. Weber.