Kreisgericht Mohrungen (1849-1879)

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  • Am 1. Mai 1849 wurde die große Justiz-Reform in Ostpreußen durchgeführt.
Das Oberlandesgericht in Königsberg wurde aufgelöst und durch das Appellalitionsgericht in Königsberg ersetzt.
Dadurch wurden alle Land- und Stadtgericht sowie Patrimonial-Gerichte aufgelöst, so auch das Land- und Stadtgericht Saalfeld.
Das Kreisgericht Mohrungen wurde gebildet, welches für die Kreise Mohrungen und Preußisch Holland zuständig war.
Das Kreisgericht zu Mohrungen war für alle Zivil- und Kriminaldelikte in erster Instanz zuständig. [1]
  • 15.4.1849, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1849, No.17, Verordnung No.69
Die anderweite Justiz-Organisation vom 1sten Mai 1849 ab betreffend
Außerordentliche Beilage No.2 zu Nro. 17 des Amtsblatt der Königl. Ostpreuß. Regierung
In Ausführung der Verordnung über die Aufhebung der Privat-Gerichtsbarkeit und des erimierten Gerichtsstandes, sowie über die Organisation der Gerichte d.d. 2ten Janaur c.,
wird hierdurch Folgendes zur allgemeinen Kenntniß gebracht:
  1. Das hiesige Tribunal ist aufgehoben; an die Stelle des bisherigen Oberlandes-Gerichts tritt vom 1sten Mai c. ab das Appellations-Gericht für den Königsberger Regierungs-Bezirk,
    mit der im §. 25.No.1 bis 6. der allegirten Verordnung erwähnten Kompetenz.
  2. An der Stelle der bisherigen Stadtgerichte, Landgerichte, Land- und Stadtgerichte, Patrimonalgerichte ec. werden vom 1sten Mai c. ab,
    im Bezirke des Appellationsgerichts folgende Gerichte die Civil- und Kriminal-Gerichtsbarkeit in 1ster Instanz ausüben:
a.) das Kreisgericht zu Allenstein .....
Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [1]
  • Der Gerichtsbezirk des Kreisgericht Mohrungen war wie folgt: [2]
Das Kreisgericht zu Mohrungen für die Landrathskreise Mohrungen und Pr. Holland,
mit der Kreisgerichts-Deputation zu Pr. Holland für die Stadt Pr.Holland und die Kirchspiele Pr.Holland, Marienfelde, Rogehnen und Schönau,
Gr. Thierbach und Quittainen, Grünhagen Blumenau und Heiligenwalde, Reichenbach, Hirschfeld, und Schönberg,
sowie für die Stadt für die Stadt und das Kirchspiel Mühlhausen,
der Kreisgerichts-Kommission zu Deutschendorff für die Kirchspiele Deutschendorff, Lauck und Ebersbach, Neumark und Karwinden,
Herrendorff und Schlobitten, Hermsdorf und Döbrn,
der Kreisgerichts-Kommission zu Liebstadt für die Stadt Liebstadt und die die Kirchspiele Liebstadt, Reichwalde, Schmauch,
Silberbach und Herzogswalde und Waltersdorff,
der Kreisgerichts-Kommission zu Saalfeld für die Stadt Saalfeld und die Kirchspiele Saalfeld, Miswalde, Altstadt, Liebwalde und Pr. Marck,
Alt Christburg, Weinsdorf und Schnellwalde,
und mit Abhaltung von Gerichtstagen zu Mühlhausen für die Stadt Mühlhausen und die Kirchspiele Mühlhausen und Schönberg
  1. 1,0 1,1 Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1849,No.17,Verordnung Nr.69, S.9 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
  2. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1849,No.17,Verordnung Nr.69, S.10,11 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums