Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/006

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Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
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Den Ripen zu Hücker wegen der Poen, für abgehouwene Böhme belangt

Dieweill sich aber der Ripe hernacher den halben Thaler außzugeben geweigert, ist ehr darumb gepfandet, und das gepfandete Pferdt uff das Haus Müllenburch gebracht, und hatt also der Ripe für den Ungehorsamb, das ehr sich den halben Thaler außzugeben geweigert, fünff Thaler Straffe geben müssen. Dafür der olde Meyer zu Hücker gelobet, das die 5 Thaler uff den ersten Sontagh des Advents itziges Jhars, alten Calenders sollen betzalt werden. Woruff das gepfandete Pferdt loß gelassen, es ist auch dem Ripen wegen des Kampes hiebei eingebunden, das ehr keine fruchtbahre Böhme hiefüro darinne houwen soll. Bei Verlust aller Gerechticheit, so ehr im Kampe hatt. Die obgemelten fünff Thaler sint betzalt.

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Der Brinckmanschen zu Hücker Erbtheill belangt

Anno 1605 den 16 Octobris, hatt Jobst Brinckman zu Hücker, seiner selig Frouwen Greiten von Woltmans Erbe geborn, Erbtheill oder Nachlaß gedingt uff 37 Thaler und der Frouwen 3 Thaler. Dieselben sollen uff bevorstehenden Weinachten betzalt werden, worfür der olde Meyer zu Hücker Brinckmans Vader gelobt und Bürge geworden. Eß hatt aber der Junckher, der selig Frouwen Brautwagen welcher aus Woltmans Hoffe unbetzalt, gentzlich für sich behalten. Und ist in diß Erbtheill nit mit gedingt worden. Das ogbemolte Erbgelt (ohne den Brautwagen) ist alles betzalt.