Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/055

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Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
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ubergelassen, darjegen wolgedachter Wilhelm Ledebaur, von M. Micheln Schleiff zu friedtlicher Erstattunge, nach der Müllenburch, den Stüell hinder der Tauffe, dar inne M. Michels Hausfrouwe bißhero ihren Standt gehabt, und in demselben vier Personens ihre Stede haben können, imglichen den Stüell kegen der Tauffe über under der Treppen, darinne Meister Michell für 2 Personen Stede, und Wilhelm Krevet mit einer Personen Standt, |: und ehr Krevet nit weiter wie gemeldet :| berechtigt, wiederumb erblich acceptirt und angenohmen. Eß will auch einer dem andern, dieser Permutation und Außbeute gestendich sein, auch Herrn und warende wesen. Wie sülches die uffgerichteten Secesse an beiden Seiten clärlich außweisen.


98

Etzliche Zuschlage am Stukenholtze niedergerissen, und wie es mit eines jeden Pacht, wegen bewilligtem Zuschlagen zuhalten sein soll

Anno 1608 den 9 Juny, haben die Edlen Gestrengen und Ernvesten, Johann Ledebaur Kettler Drost und Wilhelm Ledebaur zur Müllenburch, ihre Dienere, als Rudolphen Barckhausen, und Tönniesten Sanneken vom Haus Wehrburgh, Henrichen Tryseboem und Jaspern Stüer, vom Haus Müllenburch, nach dem Stukenholtze geschickt, denselben dabei befohlen, die Zuschlage, so daselbst von Witlandt und Berendt fürm Stukenholtze neuwlicher Tage, in gedachtem ihrer Edl. L. Holtze, ohne derselben vorwissent, außgesetzet und größer gemacht sein sollten, in Augenschein zunehmen, und so fern befunden, das dem also geschehen, soll es in der Diener Jegenwart abgeschaffet, oder die Diener sülches niederzuleggen Macht haben, und die Zeune uff vorige Stede, und nit weiter als ihnen bewilligt, brengen lassen. Ihnen auch dabei anzeigen, so fern sie die