Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/113

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Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
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Gruntliche Verglichung zwischen itzigem Besitzzer, und den alten Bultmans der Leibzucht halber, auch wie es mit Bultmans Kindern gehalten werden soll

Anno 1612 den 4 Septembris, ist zwischen Johan Bultman und Annen seiner Hausfrouwen einß, auch Otten Mortkötter itzigem Besitzer Bultmans Stede andertheilß, der Leibzucht und Underhaltung halber, gedachter alten Personen, auch wie es mit Bultmans Kindern zuhalten, in Jacob Stranckmans Behausung, eine guetliche Verlichunge, in Jegenwertigkeit und Beiwesen, der Erbarn, Henrichen Trysebohms Schreibers zur Mullenburg, item Henrichen Mortkotters und seiner beiden Sohnis, Otten und Micheln, auch Jacob Stranckmans, und Herman Schlickmans, wie den imglichen Johan Bultmans und seiner Hausfrouwen, auch Gerten zum Bansen, Jobsten Sunderkotters, Jacobs zum Bansen und Jobsten Weißrecken, getroffen, und folgender Gestalt vollenzogen worden.

Erstlich hatt Otto Mortkötter numehr Bultman angenohmen, das ehr seiner kunfftigen Hausfrouwen Bruder, Peter geheissen, diesen anstehenden Winter, und bißolange ehr seine Kost kan verdienen, neben dessen Schwester Greiten, biß die auch ihre Kost verdienen kan, mit Essen und Drinken will notturfftich underhalten, darjegen sollen sie ihme, was ehr ihnen befehlen wirt, und sie thuen können, fleissich und willich arbeiden helffen. Die eine Bultmans Dochter Anneke aber, hatt sich uff kunfftigen Michaelis vermedet, und soll auch ihre Kost ferner, wen sie nit mit Leibs Kranckheit befasstet ist, verdienen, dafern sie aber, auch die andern Kinder, fur eheliche Außsteur, kranck und unvermugen werden muchten, sollen sie zu Bultmans Stede ihre Zuflucht und Herberge haben.

Demnach will ehr Otto, die alten zwei Persohne neben dem kleinsten Metgen mit Namen Ilschen mit notturfftigem Brode und dünen Bier versorge, Ihnen auch zwei Khue, mitzufuttern angenohmen, den Mist aber soll Otto, Besitzer gebrauchen, item wan ehr und sein Frouw Kuchenspeise kochen, soll den Alten etwas mitgegeben werden, worzu die Leibzuchters, waß sie an Melcke versparen können beithuen willen, was aber die Leibzuchters an Kleidern, und anderer Kost mehr bedurffen, sollen sie sich selbst verschaffen, zu welcher behueff ihnen jharlich ein halff Mudde Hanffsades uff den Heitkamp soll geseyett werden, eß willen auch die Leibzuchters in dem Gharden, oder sunsten nichtes zuthuende haben.