Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/124

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Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
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NB

Es ist auch heut den 4 February anno p 1613 bei vöriger Handlung, der Vertrag welcher zwischen Weilandt Henrichen Ledeburn zur Mullenburg, und dem seligen Ripen, der Höltzunge halber und sunsten, uffgerichtet, zenonirt, und das es der Junckher Wilhelm Ledebur zur Mullenburg damit auch also gehalten haben will, Johan Ripen und seiner Mutter furgehalten, welches ihnen auch lieb gewesen, das es dabei verpleiben soll, fur vörgemelte Puncta, haben Otto Oldemeyer zu Hucker, und Johan Meyer zu Dreyen bei Handtastunge angelobet, und das es auch allerseitz uffrichtich gehalten werden soll, Burgen geworden, geschehen wie vorgemelt.