Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/135

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
<<<Vorherige Seite
[134]
Nächste Seite>>>
[136]
Protokollbuch-Muehlenburg.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



212

Catharina Gyselmans itzo Överkottesche zu Eikum, hatt sich am Gogericht Beilfelt eigen gegeben

Anno p 1613 den 23 Septemb. hatt sich Catharina Gyselmans, Detert Överkotten Hausfrouw zu Eikem, im Beiwesende itzgemeltes ihres Ehemans, am FF. Gogericht zu Beilfelt, dem Hause Mullenburg eigenthumblich untergeben, darjegen soll das erste Kindt so von ihrem Leibe geborn wirt, an statt ihrer wiederumb frei sein, besihe darüber den gerichtlichen Schein sub dato, wie obstehet.

213

Meister Wilhelm Bescharen Sattler in Hervort, hatt etzliche Lenderei, 5 jharlanck beweinkeuffet

Anno p 1613 den 6 Novemb. stö no. hatt Meister Wilhelm Bescharen, Sattler und Bürger in Hervort, von dem Wolledlen und Ernvesten Wilhelm Ledeburn, Erbgesessen zur Mullenburg etzliche Lenderei, einen Kamp die Borbecker Hove genandt, noch daselbst einen kleinen Kamp, von iii [3] Scheffell Roggensaedt Landes, und gehöret zusamen zu der Borbecker Lenderei, von Michaelis des 1613 Jhars an die negstfolgenden 5 jharlanck, biß uff Michaelis 1618 in Gewin genohmen, und gemelte Lenderei uff die Specificieten 5 Jhar, mit 3 Reichsthalern ming 1 Reichsort, beweinkeuffet, soll auch alle Jhar biß die 5 Jhar verflossen, von sulcher Lenderei 12 Reichsthaler Pacht, an das Hauß Mullenburg uff Michaelis verrichten und betzahlen, nach Verlauff aber mehrbemelter 5 Jhar, soll die Lenderei ohne jenige Impedition, oder Einrede, laut der uffgerichteten Nottuln, wiederumb puri an das Hauß Mullenburg gefallen sein.