Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/149

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Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
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Der seligen Guteschen uffr Lutter Leibzuchterschen Erbfall belangt

Anno p 1615 den Dingstag in den Ostern, hatt Peter zum Guete uffr Lutter, mit Beliebunge seines Bruders Hansen, alß Besitzers des Erbes, in Beiwesende Henrichen Mortkötters, seiner seligen Mutter Elschen, welche uff der Leibzucht gewohnet, Erbfall gedingt uff 6 Reichsthaler. Dieselben sollen uff Sontagh Jubilate erstkunfftich betzalt werden und soll die Frouw derozeit darab haben 2 Reichsthaler. Und ist ferner vom Guetherrn Wilhelm Ledeburn, uff Hansen Guetes, des Erbes Besitzern, erpietent, eingewilligt, daß ehr seine Halbschwestern und Brüder, noch ein Jhar lanck à dato dieses, in dem Leibzuchtes Hause bewohnen lassen mach, wan aber daß Jhar verflossen, soll das Leibzuchtes Hauß, ohne jemande Besperunge, dem Besitzer Guetes Erbe, wiederumb angefallen sein, und bei dem Erbe die Leibzucht pleiben, dieweilen auch gedachter Besitzer, die unbesameden Leibzuchtes Lenderei, mit Sommerfrüchten besamen, und sulche Fruchte, diß eine Schaer, den 4 kleinsten Halbschwestern und Brudern, zu Kleidern verehren will, sulches kan der Guetherr auch willigen und zulassen, doch, so balt diß Schaear abgearnet, soll alle Leibzuchtes Lenderei, auch unbesperret bei das Erbe wieder fallen, und dabei pleiben, verhandelt durch Henrichen Mortkötter, im Jhar und Tage wie obstehet.