Württemberg/Staatshandbuch 1936/IX

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Württemberg/Staatshandbuch 1936
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als einzige württembergische Stadt eingestuft); die darauffolgende arabische Ziffer nennt die Zahl der Ratsherren oder Gemeinderäte, wie sie in der Hauptsatzung der Städte und Gemeinden festgelegt ist.

Spalten 2 bis 7. Wohnbevölkerung und Religionsgliederung.

      Die Spalte 2 bringt die Wohnbevölkerungszahlen, die Spalten 3 bis 7 die Zahlenangaben über die Religionsgliederung, je nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 16. Juni 1933; Spalte 3 umfaßt in einer summe die Angehörigen evangelischer Landeskirchen und die Altlutheraner, altreformierte und Herrenhuter. In Spalte 4 sind die römisch-katholischen Christen (einschl. der unierten, in Spalte 5 die andern Christen, orthodoxe und andere morgenländische Christen, Altkatholiken und verwandte Christen, gezählt.

      Bei der Spalte 6 ausgewiesenen Zahl der Juden handelt es sich um Glaubensjuden, nicht um Juden im Sinne der rassemäßigen Abstammung.

      Die Zahlen der Spalte 7 enthalten die Angehörigen anderer nichtchristlicher Religionsgesellschaften, ferner die Angehörigen von Weltanschauungsgemeinschaften, die Gemeinschaftslosen und die ohne Angabe.

Spalten 8 und 9. Einpfarrung.

      Das für die einzelnen Wohnplätze zuständige Pfarramt ist in den Spalten 8 und 9 durch Zahlen angegeben, und zwar verweisen die Zahlen vor dem ersten Punkt auf die Gemeinden und die Zahlen nach diesem Punkt auf die zu den Gemeinden gehörigen Wohnplätze, die Sitz des betreffenden Pfarramts sind (z.B. verweist in Spalte 9 die Angabe: 3.1.4 auf Seite 41 bei Cleebronn auf Michaelsberg, die Angabe: 1.a.1.8 auf Seite 71 bei Weil auf Mettingen). Wo die Zahlen auf die Gemeinden und Wohnplätze eines andern Kreises verweisen, ist dies durch Anmerkungen kenntlich gemacht.

Spalte 10. Verkehrsanstalten, Höhenlage.

      Neben der Angabe der an einem Wohnplatze befindlichen Verkehrsanstalten ist bei denjenigen Wohnplätzen, die solche Anstalten nicht haben, die nächstgelegene Eisenbahn- und Telegraphenanstalt oder die Postanstalt, welcher der betreffende Ort zugeteilt ist, mit der betreffenden Ordnungszahl in Klammer angegeben ( z.B. verweist die Angabe (Bf 1) bei dem Wohnplatznamen Abtsgmünd auf Seite 5 auf den Bahnhof Aalen). Wo die nächstgelegene Verkehrsanstalt in einem andern Kreis liegt, ist zu der in Frage kommenden Ordnungszahl für den Wohnplatz der Name des Kreises in abgekürzter Form - vergleiche die Abkürzungen für die Bezeichnung der Kreise auf Seite VI - beigefügt (z.B. besagt die Angabe (Bf Bes. 2) bei dem Wohnplatznamen Bissingen an der Enz auf Seite 175, daß der nächstgelegene Bahnhof im Gebiet der Gemeinde mit der Ordnungszahl 2 des Kreises Besigheim, d. i. die Stadt Bietigheim liegt).

       Werden bei Postagenturen, Poststellen usw. die Sendungen über ein Leitpostamt geleitet, so ist dies besonders angegeben ( z.B. bei Wöllstein, Gemeinde Abtsgmünd, Poststelle über Leitpostamt Aalen, abgekürzt: PSt ü 1).

      Für Wohnplätze ohne eine Angabe in dieser Spalte ist die Bezeichnung maßgebend, die für den Gemeindehauptort genannt ist.

       Außerdem ist für alle Gemeinden und Städte, und zwar für den Gemeindehauptort die Höhenlage in Metern (m) beigefügt. Sie bezieht sich auf Normal-Null(NN), d. h. auf den einheitlichen deutschen Höhennullpunkt, der nahezu der Höhe des Mittelwassers von Nord- und Ostsee entspricht(Vergleiche Württembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde 1904 I.Seite 181).

      Der Anhang enthält neben drei statistischen Tabellen ein Gemeinderegister und ein Ortsregister.