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Version vom 5. Dezember 2019, 11:44 Uhr
Datenschutz bei Vermißtfällen
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge verfährt in seiner Gräberdatei (s. hier: link) so, dass bei Vermisstfällen zwar ein Geburtsdatum, aber kein Geburtsort genannt ist (Beispiele kann man schnell in großer Zahl finden). Worauf stützt sich diese Verfahrensweise, gibt es möglicherweise eine datenschutzrechtliche Bestimmung, die hier greift ? Danke. --WernerE 10:44, 5. Dez. 2019 (CET)