Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 6 (Strange)/006

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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Judica 1474 vom Erzbischof Roprecht mit dem Hause Müddersheim und allem Zubehör so belehnt, wie Wilhelm von Kintzweiler und dessen Vorfahren damit belehnt gewesen. Nach diesem hat derselbe Erzbischof schon 1475 am Mittwoch nach S.Severin den Wilhelm von Bueren[1]belehnt. Von letzterem muss dann das Lehen wohl auf Reynart Rouwe übergegangen sein; denn auf S.Kilians Tag 1480 belehnt Hermann Landgraf zu Hessen, Gubernatur des Stifts Cöln, den Ludwig von Olmesheim genannt Mulstroe mit Müddersheim sammt seinen Gerichten, Unterlehen und Zubehöre, so wie reynart Rouwe von Ousheym dieselben auf ihn abgestanden. - Dies ist der Thatbestand, wie er sich aus den kärglich vorliegenden Nachrichten ergiebt. Ludwig von Olmesheim scheint nämlich dem Goedert von Steprode das Lehen verpfändet, und es von Reynart Rouwe wieder eingelöst zu haben.

      Nun hat zwar Erzbischof Hermann im J.1481 auf S.Pauls Tag conversionis wieder den Poe von Kintzweiler mit Haus und Dorf Müddersheim, mit aller seiner Herrlichkeit und Zubehör so belehnt, wie Wilhelm von Kintzweiler sein Vater damit belehnt gewesen. Allein Ludwig von Olmesheim hat zu Gunsten seines Schwagers sicherlich nur unter dem Beding auf das Lehen verzichtet, dass ihm der Pfandschilling sogleich zurückerstattet werde. Da dies aber nicht geschah, so war er vor der Hand nicht geneigt, das Haus abzutreten. Ueberhaupt scheint Poe von Kintzweiler nie zum wirklichen Besitz desselben gekommen zu sein. Goedert von Steprode ist es, der für ihn die Pfandsumme herschiesst, und ihn in den Zwistigkeiten mit Ludwig von Olmesheim vertritt. Nachdem die Angelegenheit beider Schwäger vor verschiedenen Gerichten verhandelt worden, wurde sie endlich im J.1482 auf einem Manngedinge zu Bonn, angehend des Sonntags Mauritii gegen Abend und dauernd bis des Donnerstag zu Morgen, in folgender Weise geschlichtet:

      „Zum ersten solle Mulstroe für sich und seine Erben Haus und Herrlichkeit Müddersheim mit seinen Unterlehen, Gerichten und allem andern Zubehör, so wie Wilhelm von Kintzweiler selig selbige inne gehabt und gebraucht, und sie dem Mulstroe


  1. Der beim Lacomblet vorkommende Wilhelm Herr zu Bueren und Boesincheim lebte zwar noch 1451; aber obiger Wilhelm muss ein anderer sein.