Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 6 (Strange)/010

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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darauf zu sehen, dass seine Geschwister kostenfrei zu ihrem Antheil gelangen. Und hiermit sollen alle und jede Zwistigkeiten wegen des Schlosses Müddersheim und der von Friedrichen selig verkauften Höfe Steprode und Quattermart, auch alle Rechenschaften die von Kintzweiler und seinem Schwager der Güter wegen gefordert worden, ferner all andere Ueberfahrungen, wie Einnehmung des Schlosses, Angriff und Gefängniss, Bauen und Holzhauen, und wie sich das alles durch Kintzweiler und seine Helfer und Helfershelfer zugetragen, ganz abgemacht sein und belieben zu den ewigen Tagen. Sämmtliche Früchte und Einkünfte, die von der Zeit an wo der Churfürst das Schloss inne gehabt, bis jetzt eingekommen und bis zur Zahlung obiger Summer einkommen werden, sei es viel oder wenig, solle Friedrich behalten und geniessen. Geschehe aber diese Zahlung binnen jetzt und Pfingsten, so sollen zu Behuf des Kintzweiler und seines Schwagers zwanzig Malter Roggen und zehn Malter Gerste auf dem Schlosse liegen bleiben. Wäre der Fall, dass von den Kindern des obgenannten Gotfrieden selig einige Anforderung an Kintzweiler und seinen Schwager gemacht würden, solches solle Friedrich zu allen Zeiten auf seine Kosten abmachen."

      Diesen Spruch in allen seinen Punkten unverbrüchlich halten zu wollen, gelobten und versprachen beide Partheien, bei Vermeidung einer Strafe von 1000 Goldgulden, davon ein Theil dem Herrn Erzbischof, der andere den gewählten Schiedsfreunden, der dritte Theil der haltenden Parthei gezahlt werden solle.

      Friedrich von Steprode der Jüngere bescheinigt schon am Donnerstag nach Pfingsten selbigen Jahrs, dass er von Michael von Kintzweiler und dessen Schwager die 1800 Gulden empfangen habe. Jener schreibt sich nun fortan Herr zu Müddersheim, in der Wirklichkeit war er jedoch nur Mitherr. Um den Friedrich von Steprode befriedigen zu können, hat ihm sein Schwager nicht weniger als 822 und einen halben Goldgulden Frankfurter Währung vorgeschossen. Zu dieser Schuld bekennt sich Michael von Kintzweiler am 30. May 1525, und verpfändet dafür seinem Schwager Haus und Hof mit allem Zubehör; und siegeln mit ihm Gerhard von Palant Herr zu Gladbach, Daem von dem Bongart und Johann von Waldenburg genannt