Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 6 (Strange)/009

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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bei welchem wir ferner werden annehmen müssen, dass er dem Ludwig von Olmesheim die 1600 Gulden nicht aus seiner eigenen Baarschaft, sondern aus der Steprodischen Familien-Kasse gezahlt habe.

      Nach dieser Vorausschickung bemerke ich jetzt nun, dass die Streitigkeiten, die wegen des Schlosses und Herrlichkeit Müddersheim, des Hofes Steprode, und des Hofes Himmelrath nunmehr Quattermart genannt gelegen binnen Cöln, zwischen Friedrich von Steprode dem Jüngern einerseits, und Michael von Kintzweiler und Goedert von Hocherbach seinem Schwager im Namen und von wegen seiner selbst und seiner Frauen Catharina und ihrer beiden Eltern anderseits obwalteten, Schiedsfreunden zur Schlichtung übertragen wurden, und zwar folgenden Herren: Diederich Meynertzhagen Probst zu S. Adelbert in Aachen und Domherr zu Cöln, Diederich von Schyderich der Rechte Doctor und Churfürstlicher Amtmann zu Cöln, Wilhelm von Gertzen Herr zu Sintzig und Amtmann zu Münstereifel, und Daem von dem Bongart zu Vlatten Amtmann zu Kerpen. Dieselben traten am 16. Mürz 1525 im Refectorium der Minoriten in Cöln zusammen, und kamen zu folgender Entscheidung:

      "Erstlich sollen Michael von Kintzweiler und sein Schwager Goedert von Hocherbach dem Friedrich von Steprode 1800 Gulden, zu vier Mark Cölnisch gerechnet, in seine freie sichere Behalt und Gewalt in Cöln baar liefern, und zwar binnen Datum dieses Spruchs und nächtskommenden Pfingsten. Wäre ihnen solches aber nicht gelegen, so sollen sie es darnach zu ihrem Gefallen thun, jedoch zwischen Lichtmessen und Ostern. Nach Zahlung jener 1800 Gulden solle Friedrich auf alle und jegliche Forderung und Gerechtigkeit, so sein Vater Friedrich selig und Gotfrieden seines Oheims Kinder zu dem Schloss und Herrlichkeit Müddersheim in einiger Weise gehabt hätten, verzichten. Bis dahin jedoch solle Friedrich das Schloss nebst Zubehör, wie sein Vater selig vorher und jetzo „unser gnädigster Herr von Cöln“ es inne habe, gebrauchen und geniessen. Auch solle Friedrich sämmtliche Register, Briefe und Lehenbriefe dem Kintzweiler und seinem Schwager gleich nach Zahlung der 1800 Gulden ausliefern. Und weil Friedrich in Vollmacht seines jetzt in Liefland sich befindenden Bruders Wilhelm und seiner beiden Schwestern handle, so trage er die Verpflichtung