Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 6 (Strange)/012

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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Erzbischof Adolph das Lehen empfangen, hatte mit seiner ersten Gattin Catharina von Wiedendorf zwei Söhne:

1. Johann von Kintzweiler Herr zu Müddersheim
2. Werner von Kintzweiler zum Haen, aus dessen Ehe mit Anna von Rottkirchen zwei entsprossen sind:
a. Johann Jacob von Kintzweiler zum Haen, Drost zu Kerpen und Lommersum, verh. mit Anna Elisabeth Raitz von Frentz zu Fliesteden. Aus dieser Ehe stammt Franz Jacob von Kintzweiler zu Haen Herr zu Fliesteden, welcher etwa 1654 kinderlos gestorben.
b. Werner von Kintzweiler verh. mit Cecilia von Hetzingen zu Eschweiler.

      Mit seiner zweiten Gattin Agnes von Hirtzhorn hatte Michael von Kintzweiler gleichfalls zwei Söhne:

1. Michael von Kintzweiler Amtmann der Gräflichen Herrschaft Bedbur, verh. mit Schwena von der Portz.
2. Tobias von Kintzweiler verh. mit Catharina von Siegenhoven genannt Anstel. Derselbe wurde im J. 1591 vom Erzbischof Ernest mit dem Hause Luisch belehnt; man s. Krumbstab I.p.7.

      Nach Tod des Michael von Kintzweiler empfingen dessen beide Söhne erster Ehe im J. 1561 vom Erzbischof Johann Gebhard gemeinschaftlich die Belehnung mit Müddersheim. Aber einige Jahre nachher, am 26. Juny 1564, schritten dieselben zur Theilung. Johann von Kintzweiler wurde zwar Herr zu Müddersheim, aber sein Bruder erhielt ausser dem Hause Haen bei Kerpen auch noch ungefähr 141 Morgen Ackerland, drittehalb Morgen Benden und eine Parzelle Busch zu Müddersheim, und dazu die auf dem Heckhof haftende Erbrente von 22 Malter Roggen[1].


  1. Anna Elisabeth Raitz von Rentz verkaufte die Kornrente im J. 1660 dem Wilhelm Adolph von Hocherbach Herrn zu Müddersheim, nachdem sie die übrigen Müddersheimer Güter schon J. 1657 anderweitig veräussert hatte. Letztere erwarb im J. 1678 Johann Rütger Schlosser Schultheiss zu Düren (und Inhaber des Sintziger Hofs zu Müddersheim). Freiherr von Hanxeler forderte sie von demselben zurück: wobei er nicht sowohl von der Ansicht ausging, dass diese Güter bereits nach Absterben des letzten Descendenten des Werner von Kintzweiler an das Müddersheim hätten zurückfallen müssen, er behauptete vielmehr, dass sie ursprünglich unrechtmässig von dem Lehen abgesplissen worden. Der deshalb erhobene Prozess führte jedoch zu keinem Resultat. Freifrau von Hanxeler übertrug späterhin ihr Recht an Rudolph Adolph von Geyr: welcher dann im J. 1713 den Prozess wieder abgeleitet, und denselben 1746 gewonnen hat, so dass die Erben Schlosser nicht nur jene Güter herausgeben, sondern auch die Percepta v.J. 1713 an, nebst Unkosten, erstatten mussten. Beides letztere wurde dem Herrn von Geyr durch Uebertragung anderer Güter ersetzt. So erhielt er den obigen Sintziger Hof, den Gyrs-Hof zu Cöln, und verschiedenes andere.