Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 40

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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solle. Daraus soll hervorgehen, daß schon damals eine Meierstätte (ein Haus) auf der Hufe gestanden habe und dazu gehört habe. Der Streit ist noch nicht entschieden. Noch jetzt aber hebt der v. Behrsche Hof 2 Rauchhühner und einen Groschen Hofgeld von dem Haus als von einer Großköterei.

Es folgt die Beschreibung der Länderei.

Er ist mit dem Spann an den v. Behrschen Hof dienstpflichtig. Pflichtdienst auf 3 Morgen Land in jedem Feld, 3 Schock Sommerfrucht einfahren, und einen Tag im Jahr Mistfahren. Wenn der Pächter 1 Tag gepflügt oder geegget hat, werden dem Besitzer der Großkotstelle 2 Tage Handdienst freigelassen und auf die Art hat auch der jetzige Besitzer, welchem der zeitige Pächter Christian Haase 8 Morgen Meierland, jedoch ohne Vorwissen des Amts unterm Pflug gelassen, den Handdienst prästiert. Da dieses aber Allergnädigster Herrschaft zum Präjudiz gereichen und der Handdienst auf die Länderei geschoben werden möchte, so wurde dem Pächter befohlen, die 8 Morgen selbst untern Pflug zu nehmen.

Es ist zehntbar an den Steinbergschen Zehnthof. Der Pachtkontrakt wird alle 6 Jahre erneuert, an Pachtfrüchten werden entrichtet:

2 Malter 2 Hbt. Roggen,
2 Malter 2 Hbt. Hafer.


Dorf Hattorf. (Amt Herzberg.)

Der König besitzt hier einen Hof, wozu gehören eine Baustelle, 61 Morgen Land, 20½ Morgen Wiesen. Nach den Fruchthebungs-manualia hat der Hof 120 Morgen Land, allein nach dem Pachtkontrakte seit 1716 wird ihm nur die obgenannte Morgenzahl zugeschrieben. Die auf der zum Hof gehörigen Baustelle stehenden Gebäude gehören dem zeitigen Mitpächter Conrad Bottiger eigentümlich. Die andere Hälfte dieses Hofes hat Conrad Schüsler unterm Pflug, und haben überhaupt deren Vorfahren diesen Hof von langen Jahren her in Pacht gehabt, von 6 zu 6 Jahren aber einen neuen Pachtkontrakt beim hiesigen Amt extrahiert.

Es folgt Spezifikation der Länderei in den drei Feldern. Es scheint, daß in den drei Hauptgewannen, wo die größeren Stücke des Hofes liegen, immer beide Meier besitzlich sind. In den meisten Gewannen hat also jeder seinen Teil.

Der Hof ist dienstpflichtig an den Amtshaushalt zu Herzberg, 2 ordinäre Wochenspanndienste. Ferner muß er 8 Schock Korn und 8 Schock Hafer zur Pflicht von der Amtsländerei einfahren. Ferner gleicher Pflichtsdienst (10 Schock Korn und Hafer) an das herrschaftliche Vorwerk zu Hattorf.

Der Hof konkurriert zu den Gemeinde commodis.

Beide Pächter geben 8 Mltr. Korn und 8 Mltr. Hafer.