Fürstlich Württembergisch Dienerbuch vom IX. bis zum XIX. Jahrhundert/VI

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Fürstlich Württembergisch Dienerbuch vom IX. bis zum XIX. Jahrhundert
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jedoch nicht zu läugnen, dass durch die erwähnten späteren Zusätze der Inhalt des Buches an Reichhaltigkeit sehr gewonnen hat. In demselben wird der geneigte Leser unter den Tausenden von Bediensteten sowohl die obersten Spitzen der Beamtenhierarchie, wie die Landhofmeister, Statthalter Canzler, GEheimen Räthe, als auch dien niedersten Stufen im Staats- wie im Hofdienste, als da din dei BAuschreiberm die Thorwarte, die Blutjäger, die Postillione etc. finden.

      Die Archivare, welche die berührten Zusätze gemacht haben, geben in solchen häufig interessante genealogische Beiträge für die Familiengeschichte einzelner Bediensteten. So sagt der im Jahr 1691 gestorbene Archivar Zeitter von dem Vogte dieses Namens in Sindelfingen „Mei, des Hofregistratoris, Bruder,“ und von dem adelbergischen Pfleger zu Waiblingen, Georg Renntz „Meiner Eheliebstin Annae Margarethae Zeitterin geborener Schweickherin avus maternus.“ In einzelnen Fällen wird die Verwandtschaft und Schwägerschaft auf das Scrupuloseste bis zu sehr entfernten Graden verfolgt; so findet sich z. B. bei Erwähnung des Hofpredigers Gräter (1536-1553) auf Seite 190 folgende Notiz: „1536-1553 M. Caspar Graeter, ein Vatter Herrn Philipp Graeter's, Probstes zu Herbrechtingen, ein GrossVatter oder Avus Herrn Philipp Graeter's Hofmahler, ein proavus Herrn M. Johann Christoph Graeter's, gewesenen Pfarrers zu Gülltstein, ein Abavus des Frau Prälatin zu Blawbeuren, Hrn. M. Joh. Joachim Bardilin's Eheliebstin, ein Atavus des Frau VisitationsCammerRath Gollin, einer geborenen Bardili'n.“ Ferner enthält das Buch eine Reihe beachtenswerther BEiträge über die Besoldungsverhältnisse in früheren Jahrhunderten, gibt vielfach heraldische NOtizen, macht häufig aufmerksam auf Epitaphieen und beschreibt solche näher.

      Besonders charakteristisch und culturhistorisch interessant sind aber die ebenso kurzen als treffenden Bemerkungen über einzelne Beamten, welche durch irgend eine hervorragende schlimme oder gute Seite hiezu Anlass gaben. So wird z. B. von Herzog Ulrichs Canzler, Dr. Fuchsensteiner, gesagt „Ein Mann von grossem Verstand und Billigkeit, der sich mit keinen Gaben corrumpire lassen.“ Von einem anderen Beamten heisst es: „Ein gelehrter und expediter Mann, ein redlicher Statisticus und beliebter politicus.“ „Ein sehr laborioser Mann“, „ein guter Concipist“, „ein Mann von“