Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen/072

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen
<<<Vorherige Seite
[071]
Nächste Seite>>>
[073]
Aachen-St-Jacob.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


2. ob der Kirchenvorstand eventuell mit der vorerwähnten Bedingung über Zusicherung von höchstens 14,000 Mark jährlich für zehn Jahre unter Beibehaltung des Wiethase'schen Planes einverstanden ist,

worauf ich die Angelegenheit unverzüglich zur Entscheiduug der Stadtverordneten bringen werde.

       Das Antwortschreiben des Kirchenvorstandes lautet: „Auf das geehrte Schreiben vom 8. dieses Monats erlaubt der Unterzeichnete sich Ew. Hochwohlgeboren und den verehrten Stadtverordneten seinen Dank dafür abzustatten, daß endlich der erste Schritt geschehen, die seit 35 Jahren schwebende Bauangelegenheit in eine Sphäre zu bringen, die erwarten läßt, daß die weiteren Verhandlungen ein gegenseitig befriedigendes Resultat herbeiführen werden. Ihrem Wunsche gemäß hat der Kirchenvorstand in seiner gestrigen Sitzung über die beiden von Ew. Hochwohlgeboren gestellten Anträge folgende Beschlüsse gefaßt:

       1. bedauert der Kirchenvorstand keinen andern Plan anfertigen zu können und an der Ausführung des von der geistlichen und weltlichen Behörde genehmigten Wiethase'schen Planes festhalten zu müssen. Wenn vier der anwesenden Herren den Wiethase'schen Plan als zu theuer betitelt haben, so kann der Kirchenvorstand denselben die Versicherung geben, daß die eingehendsten und weitläufigsten Berathungen mit der geistlichen und weltlichen Behörde zu dem Resultate geführt haben, daß ein billigerer Plan nicht anzufertigen ist und die geistliche Behörde nur, um dem allernothwendigsten Bedürfnisse abzuhelfen, ihre Genehmigung zu dem Raume von 1300 Quadratmetern ertheilt hat.

       2. lautet der Beschluß dahin: die Stadt Aachen möge dem Kirchenvorstande in Anbetracht dessen, daß er